TERWIESCHE: Anordnung für Ausgangssperre ist verfassungwidrig
KREFELD. Der Krefelder FDP-Bundestagskandidat Michael TERWIESCHE hält die von der Stadt verhängte Ausgangssperre für unverhältnismäßig. „Die Corona-Lage ist zwar ernst. Nach Aussage von Herrn Meyer liegt jedoch ein diffuses Infektionsgeschehen vor. Warum gerade eine Ausgangssperre dieses diffuse Infektionsgeschehen eindämmen soll, ist daher nicht nachvollziehbar. Denn von der Ausgangssperre sind alle Bürgerinnen und Bürger betroffen, sofern sie nicht unter eine Ausnahme von der Ausgangssperre fallen.“, so TERWIESCHE.
Das Verbot, mit seinem Lebensgefährten nach 21.00 Uhr die Wohnung für einen Abendspaziergang zu verlassen, sei willkürlich. „Mir erschließt sich nicht, warum von einer Person bis 20.59 Uhrkeine Infektionsgefahr und ab 21.00 h eine solche Gefahr ausgehen soll“, sagte TERWIESCHE. Ebenso abwegig sei die Begründung für eine Ausgangssperre, die Entstehung unzulässiger Kontakte und neue Infektionsketten zu verhindert. Zum einen sei die Verhinderung unzulässiger Kontakt kein verfassungsrechtlich anerkanntes Ziel, um eine derart weitreichende Grundrechtsbeschränkung wie das Einsperren ab 21.00 Uhr zu rechtfertigen. Zum anderen ist ein abendlicher Spaziergänger nicht automatisch ursächlich für eine Infektionskette. Kontrollierbare Kontakte im Freien seien besser als Kontakte ohne Hygienekonzepte in Wohnungen, so TERWIESCHE.
Oberstes Ziel bleibe es, eine Überlastung des Gesundheitswesen zu verhindern. Gleichzeitig müsse man es schaffen, das soziale und wirtschaftliche Leben in Krefeld weitgehend zu sichern. Die Menschen würden von immer neuen ungeeigneten Verboten und Vorschriften zermürbt, erklärte der liberale Bundestagskandidat. Die Politik müsse ihnen endlich eine Perspektive zeigen, anstatt sie wie unmündige, verantwortungslose Untertanen zu behandeln.
Mit freundlichen Grüßen und der Bitte um Veröffentlichung
Florian Philipp Ott (v.i.S.d.P.)