Kommunalwahlprogramm 2020 der Freien Demokraten Krefeld

I. Vorwort

Wer nach einem Überblick sucht, der die Situation unserer Stadt wiedergibt, braucht nicht lange zu suchen. Er findet ihn in dem aktuellen Bericht der überörtlichen Prüfung der Stadt Krefeld durch die Gemeindeprüfungsanstalt:

  • Krefeld ist eine kleine Großstadt in Nordrhein-Westfalen mit 234.475 Einwohnern (31.12.2019). Bis 2040 prognostiziert IT NRW einen Bevölkerungsrückgang auf 223.000 Einwohner, einhergehend mit einer deutlichen Verschiebung der Altersgruppen hin zu Einwohnern ab 65 Jahren. Perspektivisch würden es also weniger, aber ältere Krefelder sein.
  • Der Haushalt der Stadt Krefeld ist durch die Transferaufwendungen im sozialen Bereich stark belastet, insbesondere durch Hilfen zur Erziehung und zur Pflege sowie zur Grundsicherung für Arbeitssuchende für Unterkunft und Heizung. In der Stadtmitte, zum Teil auch im Südbezirk, ballen sich die sozialen Probleme.
  • Krefeld hat Potential, welches genutzt werden muss.
  • Die Stadt steht vor der Herausforderung eines hohen Reinvestitionsbedarfes in ihre Anlagegüter, vor allem in die Gebäude und die Straßen.
  • Im städtischen Haushalt besteht Handlungsdruck, positive Jahresergebnisse zu erwirtschaften, um das verzehrte Eigenkapital wiederaufzubauen. Die Stadt benötigt Überschüsse, um den hohen Bestand an Liquiditätskrediten zu reduzieren und Investitionen zu finanzieren. Gelingt das nicht, wird sie anstehende Investitionen nur über weitere Kredite, also eine Weiterverschuldung, finanzieren können.

Diese Befunde sind nicht neu. Trotz einer (einzigartigen) 10-jährigen Konjunktur der deutschen Wirtschaft, die Anfang dieses Jahres endete (vor Corona), wovon der Haushalt der Stadt mit stetig steigenden Steuereinnahmen profitiert hat, gedopt durch die Niedrigzins-Politik der EZB, wovon der Haushalt mit einer geringen Zinsbelastung profitiert hat, die Probleme in Krefeld haben sich in den letzten Jahren eher verschärft. Man hat sie ignoriert, man hat sie nicht angepackt.

Worauf es in den nächsten Jahren aus Sicht der FDP ankommt, ist Inhalt des Programms für die kommunalpolitische Arbeit in den Jahren 2020 bis 2025.

 

II. Wirtschaft und Arbeit

Nicht zuletzt wegen der hohen Arbeitslosigkeit in der Stadt Krefeld, die bei 10 % und darüber (bereits vor Corona) liegt, ist eine ehrliche Analyse des Wirtschaftsstandortes und der Arbeitsmarktsituation geboten.

  • Krefelds Wohlstand hängt im Wesentlichen noch immer vom industriellen Kern der Stadt ab. Die Krefelder Industrie ist besonders exportorientiert. Bereits in den ersten 3 Quartalen des vergangenen Jahres lagen die Industrieumsätze 10 % unter dem Wert der Jahre 2018 und 2017. Insbesondere bei den Auslandumsätzen meldeten die Krefelder Unternehmen zu Beginn des Jahres Verluste um 17 %.
  • Mit immer mindestens 10 % liegt in Krefeld die Arbeitslosigkeit deutlich über dem Landes- und Bundesdurchschnitt. Dieser Umstand ist vor allem einem breiten Sockel an schlecht ausgebildeten, älteren Arbeitslosen geschuldet, die in der hochqualifizierten Arbeitswelt der Industrie keine Chancen mehr finden. Gleichzeit haben aber Krefelder Unternehmen mit den Problemen des Facharbeitermangels zu kämpfen. Im Spätsommer 2019 meldete rund die Hälfte der Krefelder Betriebe Personalbedarf an. Mehr als die Hälfte des Personalbedarfs kann über die offenen Stellen langfristig nicht besetzt werden. Eine berufsorientierte Bildungslandschaft ist der beste Weg, der Verfestigung der hohen Arbeitslosigkeit und dem Fachkräftemangel entgegen zu wirken
  • Der mit den Häfen Neuss/Düsseldorf kooperierende Krefelder Hafen ist eine Erfolgsgeschichte, stößt aber auf zunehmende Probleme der verkehrlichen Erschließung. Die alte Uerdinger Rheinbrücke wird perspektivisch nicht in der Lage sein, den durch den Hafen entstehenden Verkehr aufzunehmen. Es fehlt eine Südanbindung.
  • Über den Chempark in Uerdingen, einem der wichtigsten deutschen Chemiestandorte, hängt als Damoklesschwert noch immer die mögliche Konfliktlage mit „Rheinblick“ einer industrienahen Wohnbebauung.
  • Für die Wirtschaft steht das Thema Flächenverfügbarkeit ganz oben auf der Agenda. Es fehlen neue Gewerbe- und Industrieflächen bzw. die Reaktivierung von alten.
  • Zu den Assets von Krefeld als Wirtschaftsstandort gehören: die Lage von Krefeld am Rhein (Krefeld ist Rheinstadt!), der Anschluss an den Rhein und die zahlreichen Autobahnanschlüsse (A57, A40, A44). Zu den Assets von Krefeld gehört auch, dass es Standort einer Hochschule ist und über ein qualifiziertes Hochschulangebot verfügt. Ein Innovations- und Technologiecampus gewinnt im Zusammenhang Hochschule, Berufskolleg und Chempark Uerdingen große Bedeutung für den Wirtschaftsstandort Krefeld.

Angesichts dieser Gemengelage kommt es 2020 – 2025 auf Folgendes an:

  • Das kommunale Schul- und Bildungsangebot muss dem Fachkräftemangel entgegenwirken und Schulabgängern berufliche Perspektiven bieten. Das Bildungsangebot der Krefelder Berufskollegs und die (engere) Zusammenarbeit mit der Hochschule Niederrhein Standort Krefeld, insbesondere für anwendungsorientierte wirtschaftsnahe Wissenschaften, sind wichtige Lösungsansätze.
  • Für die verkehrliche Erschließung des Hafens bedarf es einer neuen Rheinbrücke und einer Südanbindung.
  • Die Sicherung des Chemiestandortes Uerdingen und seiner Weiterentwicklungsmöglichkeiten haben im Zweifelsfall Priorität vor einer heranrückenden Wohnbebauung.
  • Wenn sich das interkommunale Gewerbegebiet nördlich und südlich der A44 nicht realisieren lässt, muss eine Änderung des Regionalplanes dahingehend herbeigeführt werden, dass die Stadt Krefeld allein nördlich der A44 ein neues Gewerbegebiet entwickeln kann.
  • Auf der Grundlage einer Brachflächenanalyse muss die Stadt über ihre Wirtschaftsförderungs- und Grundstücksgesellschaft die Wiedernutzbarkeit solcher Flächen aktiv begleiten.
  • Es wird ein Ratsausschuss gebildet, der für Wirtschaft sowie Finanzen und städtische Beteiligungen zuständig ist.
  • All diesen Aufgaben kann ein Verwaltungsvorstand nur dann gerecht werden, wenn der Oberbürgermeister selber für die Wirtschaftsförderung (genauso wie für das Stadtmarketing) zuständig ist. Der Oberbürgermeister selber muss das Wirtschaftsdezernat übernehmen. Da Wirtschaftsförderung eine Querschnittsaufgabe ist, wird ein Wirtschaftsdezernent immer in Konflikt mit anderen Dezernenten geraten. Dem gegenüber ist der Oberbürgermeister der Hauptverwaltungsbeamte. Die Dezernenten (Beigeordneten) sind ihm nachgeordnet.

 

III Schule und Bildung

Krefeld ist eine bunte und facettenreiche Stadt. Dies muss sich auch in der Schullandschaft widerspiegeln. Daher setzt sich die FDP Krefeld für den Erhalt, die Verbesserung und die gleichberechtigte Förderung aller Schulformen ein. Eine ideologische Bevorzugung bestimmter Schulformen lehnen wir ab. In einer breiten Schullandschaft mit entsprechendem Angebot sehen wir die Basis um beste Bildungschancen für alle zu garantieren.

Daher setzt sich die FDP Krefeld im Rahmen der Vorschriften, die sich aus dem Schulgesetz NRW ergeben und den Geltungsbereich der Kommunen betreffen, für Folgendes ein:

1. Schulen, die der unteren Schulaufsicht unterstehen
Im Land NRW herrscht eine Dreiteilung hinsichtlich der Schulaufsichtsbehörden. Das Schulministerium des Landes ist die oberste Schulaufsichtsbehörde und nimmt für das Bundesland die Schulaufsicht über das gesamte Schulwesen wahr.

Unmittelbare Aufsichtsbehörden über die Schulen sind die fünf Bezirksregierungen und die staatlichen Schulämter (obere Schulaufsichtsbehörde). Sie nehmen sowohl die Dienst- als auch die Fachaufsicht über die Gymnasien, Gesamtschulen, Realschulen, Sekundarschulen und Berufskollegs wahr.

Die staatlichen Schulämter haben die Dienst- und Fachaufsicht über Grundschulen, Förderschulen und Hauptschulen inne. Das staatliche Schulamt wird als untere Schulaufsichtsbehörde von den Kreisen und kreisfreien Städten getragen.

1.1. Primarbereich

Schulen des Primarbereichs können Grundschulen, Förderschulen oder auch Schulen für Kranke sein (hier gelten Sonderregeln).

1.1.1. Grundschulen

Die FDP Krefeld setzt sich für den Erhalt aller 28 Grundschulstandorte auf städtischem Gebiet ein. Das Ziel muss es sein, den Eltern ein möglichst wohnortnahes Schulangebot zu unterbreiten. Ferner gilt für uns das Motto: Kurze Beine, kurze Wege.

Im Hinblick auf die steigenden Schülerzahlprognosen bis zum

Schuljahr 2034/2025 (2018/2019: 7530 Schüler, 2024/2025: 8857 Schüler) (vgl. öffentliche Vorlage Nr. 6954/19) müssen die Grundschulen in den betroffenen Stadtbezirken sowohl räumlich als auch sachlich in die Lage versetzt werden, dem Schülerzuwachs angemessen begegnen zu können. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund etwaiger Neubaugebiete. So wird der Stadtbezirk Fischeln in den kommenden Jahren durch das Neubaugebiet Fischeln-Südwest stark anwachsen. Es ist nicht auszuschließen, dass der Zugewinn an Einwohnern auch mit einem Zugewinn an neuen Schülern einhergeht. Sollte das vorhandene schulische Angebot die steigenden Zahlen nicht mehr decken können, spricht sich die FDP Krefeld für einen Neubau an geeigneter Stelle aus.

1.1.1.a Bekenntnisschulen/Schule Königshof

Die Grundschule Königshof weist seit Jahren hohe Anmeldezahlen auf und nimmt auch Schüler über die räumlichen Kapazitätsgrenzen auf. Ebenfalls beschränkt sich das Einzugsgebiet nicht nur auf Fischeln bzw. Königshof, sondern geht sogar über die Stadtgrenzen Krefelds hinaus. Eine Abnahme der Schüleranmeldezahlen ist nicht in Sicht. Vor dem Hintergrund steigender Schülerzahlprognosen ist sie auch nicht erwartbar.

Die Verwaltung sieht jedoch in der Schulentwicklungsplanung keine Erweiterung der Schule vor. Sie begründet ihre Haltung damit, dass die flächendeckende Versorgung mit Grundschulplätzen an Bekenntnisschulen nachrangig zu berücksichtigen sei. Die Fachverwaltung setzt sich somit nicht nur über einen Beschluss der Bezirksvertretung Fischeln hinweg, sie ignoriert auch den Fakt, dass weniger als 50 % der Schüler an der Grundschule Königshof ein katholisches Bekenntnis haben. Dieser Fakt zeigt deutlich auf, dass es sich bei diesem Grundschulstandort um mehr als nur um eine reine Bekenntnisschule handelt. Die Grundschule Königshof ist eine Schule für das gesamte Stadtgebiet.

Eine Anerkennung der Fakten und die Bereitschaft den Schulstandort entsprechend auszubauen und auszurüsten wäre eine Würdigung der sehr guten Arbeit des dort tätigen Lehrerkollegiums. Die FDP Krefeld setzt sich deswegen für einen Ausbau der KGS Königshof ein.

1.1.1.b Haus der Bildung/Hofstraße

Bei dem Haus der Bildung soll es sich um eine Einrichtung handeln, die eine Kindertageseinrichtung, eine offene Ganztagsschule und ein Familienzentrum mit Informationsmöglichkeiten für die Eltern vereint. Gerade im Hinblick auf Integration und frühkindliche Bildung kann ein solches Projekt die Bildungs- und Teilhabechancen von sozial benachteiligten Kindern und Familien erhöhen. Die FDP Krefeld sieht daher im Haus der Bildung ein lohnens- und unterstützenswertes Projekt.

Die FDP Krefeld lehnt jedoch jeden Versuch der Verwaltung ab, mit Hilfe der Politik, der Schule ein „von oben“ indoktriniertes pädagogisches Leitkonzept aufzudrücken. Jede Schule gibt sich selbst ein Leitkonzept, denn dies ist eine innere Schulangelegenheit. Die FDP Krefeld respektiert diesen freiheitlichen Grundgedanken.

Die Beurteilung der Hofstraße und des umliegenden Stadtviertels als „Migrantenviertel“, wie es von einigen Zeitungen postuliert wurde, lehnen wir ab. Eine solche Titulierung entspricht weder der Lebenswirklichkeit der dortigen Einwohnerstruktur noch ist der Begriff positiv.

1.1.2. Förderschulen (Primar- und Sekundarbereich)

§20 Abs. 1 SchulG NRW legt die Orte sonderpädagogischer Förderung fest. Von besonderer Bedeutung für die FDP Krefeld sind hierbei die Förderschulen. Die FDP Krefeld würdigt die Arbeit der Förderschulen und sieht hier eine besondere Verantwortung der Politik, die Schulen räumlich und sachlich adäquat auszustatten. Denn auch im Bereich der sonderpädagogischen Förderung steigen die Schülerzahlen. Auf dem Stadtgebiet der Stadt Krefeld befinden sich sechs Förderschulen, von denen sich vier in städtischer Trägerschaft befinden.

Aus der Schulstatistik 2017/2018 zur Aufstellung der Förderschwerpunkte für den Primarbereich ergibt sich, dass 90 % der Schüler mit festgestelltem Förderbedarf diesen im Bereich LES (Lernen, emotionale und soziale Entwicklung, Sprache) haben. Lediglich die Franz-Stollwerck-Schule und die Erich-Kästner-Schule haben in Krefeld diesen Förderschwerpunkt. Die Gesamtzahl der Schüler mit festgestelltem Förderbedarf LES im Primarbereich beträgt in Krefeld 1341 (Schuljahr 2017/2018). Hiervon entfallen 512 Schüler auf die beiden genannten Förderschulen. Das bedeutet einen Schnitt von 256 Schülern/Schule und ist für eine Schulform, die auf kleine Klassen und intensive Betreuung ausgelegt ist, definitiv zu hoch.

Die FDP Krefeld setzt sich daher für eine schnellstmögliche Überprüfung und Erweiterung der räumlichen Kapazitäten der Franz-Stollwerck-Schule und der Erich-Kästner-Schule ein.

Im Sekundarbereich I stellt der größte festgestellte Förderbedarf bei Schülern in Krefeld ebenfalls der Bereich LES dar. 51 % der Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf weisen diesen Schwerpunkt auf. In Krefeld decken die Erich-Kästner-Schule und der Uerdinger Rundweg den SEK I Bereich ab. Durch die hohe Anzahl an Schülern mit Förderschwerpunkt LES, die von dem Primar- in den Sekundarbereich wechseln und durch den zu erwartenden Schüleranstieg, besteht auch hier Handlungsbedarf. Daher setzt sich die FDP Krefeld für die Neugründung einer SEK I-Förderschule ein, mit dem Förderschwerpunkt LES.

Ein weiterer wichtiger Förderschwerpunkt liegt im Bereich geistige Entwicklung. Stadtweit gibt es 310 Schüler mit festgestelltem Förderbedarf geistige Entwicklung. 260 Schüler mit diesem Förderbedarf besuchten im Schuljahr 2017/2018 die Friedrich-von-Bodelschwingh-Schule, im Schuljahr 2019/2020 sind es 297 Schüler. Die Friedrich-von-Bodelschwingh-Schule ist in Krefeld die einzige Schule mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung und somit die einzige Anlaufstelle für betroffene Eltern und Schüler. Wie in anderen Bereich der sonderpädagogischen Förderung sind auch hier die Schülerzahlen gestiegen und werden künftig auch weiter steigen (Schülerzahlen Bodelschwingh-Schule: 2012/2013: 202; 2017/2018: 260; 2019/2020: 297)

Um dem steigenden Bedarf Rechnung zu tragen und die Friedrich-von-Bodelschwingh-Schule auf Dauer zu entlasten, spricht sich die FDP Krefeld für die Neugründung einer weiteren Förderschule mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung aus.

1.2. Sekundarbereich

1.2.1. Hauptschulen

Mit dem Beschluss von Dezember 2015 laufen alle Hauptschulen in Krefeld seit dem Schuljahr 2016/201 aus, d. h., dass sie keine Eingangsklassen mehr bilden können. Dieser Beschluss des Ausschusses für Schule und Weiterbildung ist auf den Wunsch der damaligen Schulleiter der Hauptschulen zurückzuführen, die in den damaligen Konstellationen keine Möglichkeit einer Fortführung ihrer Arbeit sahen.

Die FDP Krefeld hat diesem Wunsch entsprochen, bedauert jedoch die Entwicklung. Die FDP Krefeld sieht Hauptschulen als wichtigen Faktor einer funktionierenden Schullandschaft an.

1.2.2. Neugründung einer Hauptschule als Schwerpunktschule mit dem Förderschwerpunkt LES, als Versuchsschule gem. § 25 SchulG NRW

Die FDP Krefeld setzt sich für die Neugründung einer Hauptschule als Schwerpunktschule ein, gem. § 20 Abs. 6 SchulG NRW. Die Schule hat den Förderschwerpunkt LES (Lesen, emotionale und soziale Entwicklung, Sprache) und einen weiteren freiwählbaren Förderschwerpunkt. Diese Schule soll als Versuchsschule gem. § 25 SchulG NRW eingerichtet werden.

2. Schulen, die der oberen Schulaufsicht unterstehen

Schulen, die der oberen Schulaufsichtsbehörde unterstehen, sind Gymnasien, Realschulen, Gesamtschulen und Sekundarschulen. Die Aufgaben der Kommune ergeben sich in diesem Fall im Wesentlichen aus § 79 SchulG NRW.

§ 79 SchulG NRW besagt: „Die Schulträger sind verpflichtet, die für einen ordnungsgemäßen Unterricht erforderlichen Schulanlagen, Gebäude, Einrichtungen und Lehrmittel bereitzustellen und zu unterhalten sowie das, für die Schulverwaltung notwendige Personal und die am allgemeinen Stand der Technik und Informationstechnologie orientierte Sachausstattung zur Verfügung zu stellen.“

Die FDP Krefeld sieht ihren kommunalpolitischen Auftrag analog zu § 79 SchulG NRW.

2.1. Gesamtschulen

Die FDP Krefeld erkennt die Gesamtschulen als wichtigen Teil einer breiten Schullandschaft an und sieht in ihnen eine sinnvolle Ergänzung des Schulangebotes.

Die FDP Krefeld lehnt eine ideologisierte und einseitige Förderung/Bevorzugung der Gesamtschulen ab, wie es unter der rot-grünen Landesregierung der Fall war und in der Stadt Krefeld teilweise noch ist. Eine einseitige Bevorzugung einer bestimmten Schulform geht immer zu Lasten anderer Schulformen.

Die FDP Krefeld setzt sich dafür ein, dass die Gesamtschulen in die Lage versetzt werden, die Drittelparität zu wahren, also zu je einem Drittel Haupt-, Real- und Gymnasialschüler zu unterrichten. Dies ist wichtig, um eine stabile gymnasiale Oberstufe bilden zu können. Durch den Wegfall der Hauptschulen hat sich das Gefüge in Krefeld jedoch verschoben und die Gesamtschulen der Stadt haben immer größere Probleme Oberstufen zu bilden. Daher setzt sich die FDP Krefeld u. a. für die Neugründung einer Hauptschule ein, auch um die Gesamtschulen zu entlasten.

2.2. Realschulen

Die FDP Krefeld setzt sich für den Erhalt der drei Realschulen auf städtischem Gebiet ein. Realschulen bieten den Erwerb der mittleren Schulreife an und sind somit auch wichtige Partner für die Gymnasien, bei der Bildung einer Oberstufe. Schüler mit einem guten Realschulabschluss haben bekanntlich die Möglichkeit das Abitur zu erlangen.

Die FDP Krefeld setzt sich für die Erstellung eines Musterraumprogramms ein, um etwaige konkrete Raumbedarfe festzustellen und die Schulstandorte „zukunftsfit“ zu machen. Vor dem Hintergrund steigender Schülerzahlen und der geringen Anzahl von Realschulen in Krefeld ist dies notwendig.

2.2.1. Albert-Schweitzer-Realschule

Der Gesetzgeber hat mit dem § 132c SchulG NRW einen Ausnahmefall geschaffen, der die Sicherung von Schullaufbahnen vorsieht. § 132c SchulG NRW ermöglicht es dem Schulträger an einer Realschule den Bildungsgang der Hauptschule ab Klasse 7 einzuführen, sofern es im städtischen Gebiet keine öffentliche Hauptschule mehr gibt. Mit dem Auslaufen der Krefelder Hauptschulen ist dieser Fall gegeben.

Auf Beschluss des Ausschusses für Schule und Weiterbildung findet die Anwendung des § 132c SchulG NRW in Krefeld an der Albert-Schweitzer-Realschule seit dem Schuljahr 2017/2018 statt. Die Albert-Schweitzer-Realschule stellt somit in der Krefelder Schullandschaft einen Sonderfall dar.

Gemäß § 132 c Abs. 2 SchulG NRW werden Schüler im Bildungsgang Hauptschule im Klassenverband mit Schülern im Bildungsgang Realschule gemeinsam unterrichtet. Allerdings sind hier Formen der inneren und äußeren Differenzierung möglich.

Innere Differenzierung bedeutet, dass die betroffenen Schüler in der gleichen Klasse unterrichtet werden, jedoch eigene Lehrmittel und Aufgaben zur Verfügung gestellt bekommen müssen.

Äußere Differenzierung bedeutet, dass zusätzliche Räumlichkeiten benötigt werden. Dies ist mit zusätzlichen Kosten für den Schulträger verbunden.

Wie aus der damaligen Verwaltungsvorlage (3271/16) zu entnehmen ist, ist für die Albert-Schweitzer-Realschule die Ausstattung für einzelne Fächer sowie die räumliche Situation noch zu prüfen gewesen. Der Beschluss des Ausschusses für Schule und Weiterbildung ist nunmehr drei Jahre alt und offensichtlich ist eine Überprüfung bisher nicht erfolgt. Laut § 79 SchulG NRW ist der Schulträger jedoch zwingend für die ausreichende Versorgung mit Lehrmitteln und Räumlichkeiten verantwortlich. Im Haushalt lässt sich hierzu keine Position finden.

Die FDP Krefeld setzt sich für die Entlastung der Albert-Schweitzer-Realschule ein, durch die Neugründung einer Hauptschule und den damit einhergehenden Wegfall des § 132c SchulG NRW.

2.2.2. Freiherr-vom-Stein-Realschule

Seit dem Schuljahr 2019/2020 findet der § 132c Abs. 1 SchulG NRW auch an der Freiherr-vom-Stein-Realschule Anwendung. Begründet wurde dies mit der gestiegenen Anzahl an Schülern im Hauptschulbildungsgang. Durch die steigenden Schülerzahlprognosen ist von einem weiteren Anstieg auszugehen. Dieser Fakt zeigt die Notwendigkeit zur Gründung mindestens einer neuen Hauptschule auf. Für eine weitere Begründung siehe Punkte 2.2. und Punkt 2.2.1.

Durch den bereits kurzfristig eintretenden Schüleranstieg, muss an der Freiherr-vom-Stein-Realschule, wie an anderen Schulen in Krefeld auch, eine Mehrklasse im Jahrgang 7 eingerichtet werden. Die Zügigkeit der Schule wird zum Schuljahr 2021/2022 somit von 4 auf 5 erhöht.

Aufgrund des bereits jetzt feststehenden Mehrbedarfs und durch den zu erwartenden Schüleranstieg bis 2025, reichen die vorhandenen Raumkapazitäten nicht mehr aus. Aus diesem Grund soll die Freiherr-vom-Stein-Realschule befristet die Gebäude der Josef-Hals-Schule bis 2025 nutzen. Diese Maßnahme bedeutet die Einrichtung einer Dependance, mit allen damit einhergehenden Schwierigkeiten für Lehrer und Schüler.

Die FDP Krefeld setzt sich deswegen dafür ein, dass die Nutzung der Gebäude an der Josef-Hafels-Schule bis 2025 begrenzt bleibt. In der Zwischenzeit muss die bauliche Erweiterung an dem (Haupt-)Standort der Freiherr-vom-Stein-Realschule erfolgen und abgeschlossen werden.

2.3. Gymnasien

Die größte Herausforderung auf kommunaler Ebene in den kommenden Jahren im Bereich der Gymnasien stellt das 13. Schulrechtsänderungsgesetz (Rückkehr zu G9) dar.

Der Gesetzentwurf sieht u. a. die Umstellung auf G9 ab dem Schuljahr 2019/2020 vor. Diese Umstellung trifft grundsätzlich alle öffentlichen Gymnasien, sofern nicht die jeweilige Schulkonferenz mit einer 2/3-Mehrheit den Verbleib bei G8 beschließt. Für den Beschluss bei G8 zu verbleiben bedarf es keiner Genehmigung der Schulaufsicht. In Krefeld kehren alle Gymnasien zu G9 zurück.

Durch die Rückkehr der Gymnasien zu G9 ergeben sich Fragen hinsichtlich des Raumbedarfs. Die FDP Krefeld setzt sich deshalb für die Erstellung eines Musterraumprogramms ein.

Grundlage für die Erstellung eines Musterraumprogramms für Krefeld soll der sogenannte Schulträgeransatz sein. Der NRW-Ansatz ist abzulehnen.

Der NRW-Ansatz geht davon aus, dass sich Überkapazitäten, die in einzelnen Regionen des Landes entstehen, mit fehlenden Kapazitäten in anderen Regionen verrechnen lassen. Dieser Ansatz ist in der Praxis jedoch nicht umsetzbar, da Schulraumdefizite bei einem Schulträger nicht durch Überschüsse bei einem anderen Schulträger ausgeglichen werden können.

Der Schulträgeransatz konzentriert sich bei der Untersuchung auf die jeweilige Kommune und nimmt auch Räume in den Blick, die im Zuge von G8 umfunktioniert wurden. Der Schulträgeransatz nimmt also auf die Spezifika jeder einzelnen Kommune Rücksicht und ist das in der Praxis praktikabel.

2.4. Berufskollegs

Die FDP Krefeld spricht sich für den Erhalt der vier Krefelder Berufskollegs aus. Maßgebend hierfür ist für uns der Schulentwicklungsplan für die Jahre 2017 – 2022 und die Ergebnisse des Gutachterbüros Dr. Garbe & Lexis.

Die FDP Krefeld setzt sich für die Optimierung der Ausstattung der Schulen ein, denn hier besteht laut dem Gutachter ein großer Nachholbedarf.

Die FDP Krefeld setzt sich für eine Optimierung der Raumbedarfe ein. Besonders für etwaige Synergieeffekte zwischen den einzelnen Schulstandorten (Raumdefizit am BK Vera Beckers, teils deutliche Überhänge an den übrigen BKS).

Bezüglich der Optimierung der Raumbedarfe setzt sich die FDP Krefeld für die Überprüfung folgender Punkte ein:

  1. Auf welchen Gebäudeteil der Kaufmannsschule kann man verzichten?
  2. Wie können die durch Verzicht der Kaufmannsschule gewonnen Flächen für das BK Vera Beckers genutzt werden (Synergieeffekt)?
  3. Ist ein neuer, gemeinsamer, naturwissenschaftlicher Trakt für die beiden BKs Vera Beckers und Kaufmannsschule möglich und sinnvoll?
  4. Überprüfung der Notwendigkeit eines neuen Gebäudes für das BK Glockenspitz.

Krefeld war und ist ein Chemieindustriestandort. Die FDP Krefeld bekennt sich zu der Bedeutung dieses Industriezweiges für die Stadt. Diese Bedeutung muss sich auch in der Landschaft der Berufskollegs wiederfinden lassen. Bisher gibt es verschiedene Chemieausbildungsgänge am BK Uerdingen und am BK Glockenspitz. Die FDP Krefeld regt einen zentralen Standort für die Chemieausbildungsgänge an. Dies könnte z. B. das BK Glockenspitz sein, durch einen etwaigen Neubau und dadurch neugewonnene und moderne Räumlichkeiten. Das BK Uerdingen gilt als MINT Excellence School und kann sich somit auf diese naturwissenschaftlichen Fächer konzentrieren. Dies scheint auch durch die Schulleitung des BK Uerdingen forciert zu werden.

Die FDP Krefeld setzt sich für eine Digitalisierungsstrategie für die Berufskollegs ein. Die FDP Krefeld sieht die Aufgabe der Berufskollegs in erster Linie in der Berufsausbildung bzw. in der Berufsbegleitung. Die Einführung neuer Bildungsgänge, die zum Erwerb des Abiturs führen, lehnen wir idR ab. Einzelfälle sind jedoch zu prüfen.

Hierbei soll die Stellungnahme der allgemeinbildenden Schulen berücksichtigt werden, deren originäre Aufgabe es ist, Schüler zum Abitur zu führen. Die allgemeinbildenden Schulen müssen daher in die Lage versetzt werden, eine ausreichende Anzahl an Oberstufen bilden zu können.

Die FDP Krefeld setzt sich für eine Überprüfung und ggf. Neubewertung der Schulentwicklungsplanung nach 2022 ein.

2.5. Gründung einer weiteren Schule der SEK I ab 2025

Die Prognosen sehen im SEK I-Bereich bis 2026 einen Schülerzahlanstieg von ca. 1200 Schülern vor (vgl. Vorlage Nr. 7882/19). Aus diesem Anstieg ergibt sich die Frage der Neugründung einer weiteren Schule in Krefeld.

Eine solche Gründung kann aus Sicht der FDP-Krefeld die hiesige Schullandschaft sinnvoll ergänzen und ein zusätzliches Angebot für Eltern und Schüler schaffen.

Bei der Gründung einer neuen Schule, müssen Politik und Verwaltung aus Sicht der FDP auf drei Entscheidungskriterien achten:

  1. Das bestehende Schulangebot bzw. –system darf nicht überlastet werden.
  2. Es muss darauf geachtet werden, dass die aktuellen Schulen mit SEK II-Angebot weiterhin in die Lage versetzt werden Oberstufen bilden zu können. Im Idealfall sollte dies aus der eigenen Schülerschaft heraus möglich sein.
  3. Es muss darauf geachtet werden, die Schullandschaft sinnvoll, also am tatsächlichen Bedarf orientiert, zu erweitern.

Diesen Kriterien folgend, hält die FDP-Krefeld nur die Gründung einer weiteren Realschule für zielführend. Hiermit folgen wir sowohl der Einschätzung der Bezirksregierung Düsseldorf, die den Bedarf im SEK I-Sektor sieht (vgl. Vorlage Nr. 7882/19) und der Krefelder Gymnasien und Gesamtschulen (vgl. Vorlage Nr. 8836/20).

3. Investitionsvorhaben Schule 2020 – 2023

Das gesamte Investitionsvolumen für den Bereich Schule (Jahre 2020 – 2023) beträgt laut Kämmerer 167 Mio. Euro. Diese Summe setzt sich zusammen aus eigenen (städtischen) Mitteln und aus Mitteln von Förderprogrammen von Land und Bund.

Durch das Landesförderungsprogramm „Gute Schule 2020“ stehen der Stadt Krefeld in den Jahren 2017 – 2020 jährlich jeweils 7,544 Mio. Euro zur Verfügung (gesamt: 30.179.028 Euro). Förderfähig sind grundsätzlich alle Investitionen sowie Sanierungs- und Modernisierungsaufwendungen auf kommunalen Schulgeländen und den räumlich dazugehörenden Schulsportanlagen. Ebenfalls förderfähig ist der Ausbau der digitalen Infrastruktur. Nicht förderfähig sind hingegen u. a. Investitionen für Betriebsmittel, z. B. mobile Endgeräte (vgl. Vorlage Nr.3642/17; 07.07.2017).

Aus dem Digitalpakt Schule entfallen auf Krefeld zusätzlich 13 Mio. Euro. Entgegen den Förderrichtlinien des Landesprogrammes „Gute Schule 2020“ können hier Investitionen in die IT-Infrastruktur getätigt werden.

Darüber hinaus werden anteilig Mittel aus dem Bundesförderprogramm KlnFöG I/II iHv ca. 20 Mio. Euro für den/die Schulbau/-sanierung verwendet.

3.1. Schulbau/-sanierung

Bei der Betrachtung der Investitionsschwerpunkte für die Jahre 2020 – 2023 muss man feststellen, dass vor allem die Gesamtschulen die Profiteure sind, während andere Schulformen weniger Berücksichtigung finden.

Dem Haushalt lassen sich folgende Positionen entnehmen:

  1. Prinz-Ferdinand-Schule: 14,9 Mio Euro über drei Jahre verteilt
  2. GS Oppum: 10,85 Mio Euro über zwei Jahre verteilt
  3. Robert-Jungk-Gesamtschule: 6,9 Mio Euro über zwei Jahre verteilt
  4. GS Uerdingen: 6,3 Mio Euro in 2020
  5. Regenbogenschule: ca. 3 Mio. Euro über zwei Jahre verteilt
  6. Sollbrüggenschule: 3,12 Mio Euro über zwei Jahre verteilt
  7. Planungskosten Hofstr.: 2,5 Mio Euro über zwei Jahre verteilt

Wie die Schulverwaltung selbst betont, rechnet sie bei den Baukosten mit Schwankungen von +/-20 %. Aufgrund der zahlreichen Bauvorhaben in ganz NRW und der entsprechenden Auslastung der Baufirmen ist von einem Anstieg der Kosten auszugehen. Diese Entwicklung wurde auch bereits bei den jüngsten Zahlen für die genannten Bauprojekte deutlich (GS Uerdingen: 15 Mio; GS Oppum 23,61 Mio Euro; Robert-Jungk-GS: 9,1 Mio. Euro).

Die Frage ist, wie sich die Erhöhung bei diesen Bauprojekten auf „die vielen weiteren Maßnahmen“ (Zitat Haushaltsrede Kämmerer) auswirkt. Für das Haushaltsjahr 2020 sind für weitere Projekte 7.422.000 Euro vorgesehen. Allerdings ist diese Summe nicht objektbezogen. Die Befürchtung liegt nahe, dass diese Mittel zur Deckung etwaiger Baukostenerhöhung der bereits geplanten Bauprojekte verwendet werden. Das führt jedoch dazu, dass andere Schulen, die Bedarfe angemeldet haben, aus der „lebendigen Liste der Schulbauvorhaben“ herausfallen. Fraglich ist, ob diese Schulen hierüber überhaupt in Kenntnis gesetzt werden.

Die FDP Krefeld fordert daher die Offenlegung und die Schließung der Liste für Schulbauvorhaben sowie die Fixierung der nichtobjektbezogenen Mittel im Haushalt 2020 auf konkrete Projekte, um so Transparenz und Planungssicherheit für die Schulen zu schaffen.

3.2. Ausbau der digitalen Infrastruktur

Das Förderprogramm „Gute Schule 2020“ sieht den Ausbau der digitalen Infrastruktur vor, ebenso der Digitalpakt. Die Förderrichtlinien des Digitialpakts sehen auch die Förderung von mobilen Endgeräten, den Ausbau von schulischem W-LAN, den Aufbau und die Verbesserung der digitalen Vernetzung in Schulgebäuden und auf Schulgeländen vor.

Die städtische Schulverwaltung steht in der Pflicht, endlich die Grundstrukturen zur Umsetzung der Digitalisierung zu schaffen. Obwohl die Stadt die Stelle des Breitbandkoordinators geschaffen hat, sind immer noch nicht alle Schulen am Breitbandkabelnetz angeschlossen. Ebenfalls hat die Stadt bisher keine Mittel aus dem Digitalpakt abgerufen. Hier stehen Krefeld zusätzlich 13 Millionen Euro für die Verbesserung der digitalen Infrastruktur zur Verfügung.

Durch das vom Bildungsministerium aufgelegte Sofortausstattungsprogramm hat Krefeld die Möglichkeit unbürokratisch und schnell mobile Endgeräte für bedürftige Schüler zu beantragen. Hier muss die Stadt zügig in Zusammenarbeit mit den Schulen die Bedarfe feststellen und diese beim Land anmelden. Mit dem Sofortausstattungspgrogramm wird ein großer Beitrag zur Bildungsgerechtigkeit geschaffen. Sollte es zu einer zweiten Corona-Welle kommen und zu erneuten Schulschließungen, werden die Schüler wieder von zu Hause aus unterrichtet. Dann ist es wichtig, dass alle Schüler über vernünftige Arbeitsgeräte verfügen, um Bildungslücken zu verhindern.

Die FDP-Krefeld setzt sich dafür ein, dass die Stadt endlich ihrer Aufgabe nachkommt und die Grundstrukturen für die Umsetzung der Digitalisierung schafft, die entsprechenden Fördergelder abruft und die benötigten Endgeräte beim Land beantragt. Das Land NRW und der Bund können nur die Gelder bereitstellen. Die Stadt muss aber die Initiative ergreifen und vor Ort die Maßnahmen umsetzen. Ansonsten verschläft Krefeld hier die Zukunft!

4. Offener Ganztag

Die FDP Krefeld sieht im Ganztagsangebot an Schulen einen wichtigen Baustein zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Ebenso kann das Ganztagsangebot an Schulen durch ausgeweitete Lern- und Bildungsangebote Kinder in ihrer Entwicklung fördern.

Durch den Beschluss des Bundes, einen verbindlichen Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz ab dem Jahr 2025 zu schaffen, sind alle Kommunen unter Zugzwang eine für ihr Einflussgebiet realistische Ausbauquote für den Offenen Ganztag zu realisieren. Um dem gerecht zu werden, hat der Ausschuss für Schule und Weiterbildung in seiner Sitzung vom 11.09.2018 den Ausbau des Offenen Ganztags von 39 % im Schuljahr 2017/2018 auf stadtweit 60 % bis 2025 beschlossen.

Vor dem Hintergrund steigender Schülerzahlen und der spezifischen Schülerzahlentwicklung einzelner Stadtteile, ist der Ausbau von über 60 % in einzelnen Bezirken geboten.

Die städtische Schulverwaltung geht von der Bildung von insgesamt 40 zusätzlichen Klassen/Gruppen aus. Für das Schuljahr 2019/2020 von 15 zusätzlichen Gruppen.

Bei dem Offenen Ganztag handelt es sich jedoch um ein freiwilliges Angebot. Eltern sind nicht verpflichtet, dieses Angebot anzunehmen. Somit kann der Bedarf an Plätzen jährlich wechseln. Dies muss in der Planung berücksichtigt werden.

Die FDP Krefeld spricht sich für den Ausbau des Offenen Ganztags aus, um den Rechtsanspruch erfüllen zu können, sieht es aber für einen sachgemäßen Ausbau als unerlässlich an, zuerst eine Raumanalyse durchzuführen und ein Musterraumprogramm zu erstellen. Hierbei soll auch der Ganztagserlass des Schulministeriums vom 16.02.2018 berücksichtigt werden, der einen flexiblen Offenen Ganztag vorsieht. Wenn ein Schüler das Ganztagsangebot der jeweiligen Schule nutzt, ist er verpflichtet, ein Schuljahr regelmäßig teilzunehmen. Der Erlass sieht unter gewissen Voraussetzungen Freistellungswünsche vor, sodass an gewissen Tagen ein freier Platz entsteht, der durch einen anderen Schüler genutzt werden kann oder offenbleibt. Ebenfalls sieht der Erlass generell die Möglichkeit einer nur gelegentlichen Teilnahme vor. Unter Berücksichtigung dieses Erlasses kann es zu jährlichen Bedarfsverschiebungen kommen. Hierauf muss die Kommune flexibel reagieren können.

5. Hochschule Niederrhein

In Krefeld befindet sich der Hauptsitz der 1971 gegründeten Hochschule Niederrhein. Die Hochschule Niederrhein ist mit ca. 14.500 Studierenden die viertgrößte Hochschule in Deutschland und zweitgrößte (nach Köln) in NRW.

Am Standtort Krefeld studieren ca. 6.400 Menschen, u. a. in den für die städtische Industrie wichtigen Fachbereichen Chemie, Maschinenbau oder Informatik. Der Einzugsbereich geht weit über die Grenzen des Niederrheins hinaus, teilweise sogar bis in den Raum Aachen, das Ruhrgebiet oder das Münsterland. Dennoch wird Krefeld nicht als Studentenstadt wahrgenommen. Grund hierfür ist sicherlich auch der Mangel an studentischem Wohnraum in der Krefelder Innenstadt. Dabei haben zahlreiche Studien gezeigt, dass die Krefelder Innenstadt für zwei Zielgruppen als Wohnraum interessant ist. Zum einen für Rentner, zum anderen für Studenten. Dabei brauchen Studenten keine Luxuswohnungen, sondern es reichen auch kleine Altbauwohnungen für Singlehaushalte oder größere Altbauwohnungen für Wohngemeinschaften.

In Zeiten des „Innenstadtsterbens“ kann der Zuzug von Studenten in die Krefelder Innenstadt viele positive Synergieeffekte bewirken, so z. B. eine Zunahme der Kaufkraft, die Gründung neuer Geschäfte, Gastronomien und Bars. Ebenso wird der Wohnungsleerstand in Krefeld bekämpft und es kann sich das Bild einer jungen und lebendigen (Innen-)Stadt entwickeln. Im Idealfall entscheiden sich Studenten, die während ihrer Studienzeit bereits in Krefeld gewohnt haben, für einen Verbleib in Krefeld. Das kann sich positiv zugunsten der städtischen Wirtschaft auswirken, da Krefeld hochqualifiziertes Personal hinzugewinnt. Positiv wirkt sich das auch auf die Sozialstruktur der Stadt aus.

Als best-practice-Beispiel dient hier das Luisenviertel in Wuppertal. Dort hat sich über Jahre hinweg eine studentische Szene entwickelt, nachdem die Stadt dort Wohnungen gekauft und für eine günstige Miete angeboten hat. Dies hat zu einer erfolgreichen Bekämpfung von Wohnungsleerstand geführt sowie zu einer Belebung der City.

Die FDP Krefeld erkennt das Potential Hochschulstandort zu sein und sieht hierin eine Chance, die Innenstadt zu beleben. Hierzu schlägt die FDP Krefeld vor, dass die Stadt Wohnungen im Bereich der Innenstadt aufkauft mit der städtischen Wohnbaugesellschaft, saniert und dann die Wohnungen zu einer günstigen Miete Studenten anbietet. Um die Zielgruppe mit dem Angebot zu erreichen, muss die Hochschule mit dem Stadtmarketing eine Strategie entwickeln.

 

IV Stadt- und Verkehrsplanung im Zeichen des demografischen, ökologischen und sozialen Wandels

1. Warum mehr Neubaugebiete? – Für mehr Zukunft!

Die Einwohnerzahl ist perspektivisch sinkend, einhergehend mit einer deutlichen Verschiebung der Altersgruppen hin zu den Einwohnern ab 65 Jahre. Krefeld gehört in NRW schon heute zu den kleinen kreisfreien Städten und wird perspektivisch weniger, aber ältere Einwohner haben.

Perspektivisch befindet sich Krefeld auf dem Weg von einer Großstadt hin zu einer Kreisstadt, vom B-Standort zum C-Standort mit entsprechenden Auswirkungen und zwar auf Kosten für den Handel, Gewerbe und Dienstleistungen und die Attraktivität als Lebens- und Wohnstandort.

Um neue, junge Einwohner zu gewinnen, braucht Krefeld auch Neubaugebiete mit einem Angebot an Einfamilienhäusern. Und zwar auch deshalb, weil die Krefelder nicht nur die gewachsenen Siedlungsstrukturen behalten wollen, sondern auch, weil der Nachverdichtung unter ökologischen Gesichtspunkten (Klimawechsel) Grenzen gesetzt sind.

Andere kreisfreie Städte am Niederrhein sehen sich vor ähnliche Herausforderungen gestellt, verfolgen aber, im Gegensatz zu Krefeld, eine Wachstumsstrategie. Von außen betrachtet, macht es den Eindruck, dass Krefeld eine Schrumpfungsstrategie verfolgt. So hat z. B. die Stadt Mönchengladbach sich zum Ziel gesetzt, die Einwohnerzahl auf rund 280.000 Einwohner zu steigern. Die Nachbarschaft will nicht nur quantitativ, sondern auch qualitativ wachsen. Der Fortzug von Mittelschichtsfamilien soll gestoppt werden, wobei die sogenannte „Familienoffensive“ durch eine Offensive für ältere Mitbürger ergänzt werden soll. Die Zahl der 25- bis 29-Jährigen soll in Mönchengladbach genauso groß sein, wie der 50- bis 55-Jährigen und der 70- bis 75-Jährigen. Geplant ist in der Nachbarschaft der Neubau von etwa 6.000 Wohnungen, die Hälfte davon in 1- und 2-Familienhäusern.

Demgegenüber hat sich der Krefelder Stadtrat bei der Diskussion über den Regionalplan mehrheitlich (gegen die Stimmen der FDP) dazu entschieden, keine neuen Siedlungsflächen für Wohnungen auszuweisen.

Umso dringender ist es, die Wohnbauflächen, die in dem geltenden Flächennutzungsplan ausgewiesen sind und an bestehende Siedlungsgebiete sich anschließen, also nicht im Forst- und im Stadtwald, zügig zu entwickeln, und zwar mit städtebaulichen Wettbewerben, die nachhaltiges und ökologisch anspruchsvolles Wohnen in Krefeld ermöglichen. Da die Stadtverwaltung nicht über die erforderlichen Ressourcen selber verfügt und nicht alle Wohnbaugebiete mit NRW-Urban entwickeln kann, ist es unabdingbar, private Investoren in die Stadtentwicklung einzubeziehen.

Deshalb hat es die FDP begrüßt, dass für das Neubaugebiet Wiesenhof ein solcher städtebaulicher Wettbewerb durchgeführt wurde, und zwar Kosten und in der Verantwortung eines Investors, dessen Ergebnis dann allerdings im Nachhinein von der Verwaltung verändert wurde, nämlich in Richtung zusätzlicher massiver Bebauung. Die stößt zu Recht auf Widerstand bei den Anwohnern.

Begrüßenswert ist auch das Vorhaben Fischeln Süd-West eine Siedlung im Bauhausstil mit einer nachhaltig ökologisch anspruchsvollen Wohnbebauung entstehen zu lassen. Voraussetzung ist, dass die verkehrliche Erschließung gesichert ist.

2. Krefelder Stadtplanung im Zeichen des sozialen, demographischen sowie des Klima-Wandels

Im kommenden Jahrzehnt muss die Krefelder Stadtplanung den veränderten Rahmenbedingungen gerecht werden, die auf den demographischen, sozialen und den Klima-Wandel zurückzuführen sind, vor allem in der Innenstadt.

Der Fokus muss dabei auf den Bereich innerhalb der Ringe liegen. Denn besonders in diesen beiden Stadtteilen ergibt sich eine Gemengelage, die durch eine alternde, sozial eher schwächere Einwohnerschaft ebenso geprägt ist, wie durch Hauseigentümer, die nicht über die Mittel verfügen, um ihre Immobilien den heutigen Standards entsprechend umzugestalten. Hinzu kommt, dass die vom Handel genutzten Flächen rapide zurückgehen, sodass es zu Leerständen kommt, die schon aus planungsrechtlichen Gründen nicht ohne weiteres einer neuen Nutzung zugeführt werden können. Der Klimawandel führt zu einer Überhitzung der eng bebauten Stadtteile, die zurzeit nicht ausreichend durch öffentliche und private Grünflächen kompensiert werden kann.

Die Stadtplanung muss auf diese Phänomene zügig reagieren:

  • In den Stadtbezirken Mitte und Süd muss die Stadt mit Hilfe des allgemeinen und des besonderen Vorkaufsrechts gemäß den §§ 24 und 25 Baugesetzbuch und mittels des städtischen Grundstücksetats bebaute und unbebaute Grundstücke erwerben, die dann der städtischen Wohnungsbaugesellschaft, der Wohnstätte Krefeld zur Schaffung von Wohnraum überantwortet werden. Dazu ist erforderlichenfalls der Grundstücksetat zu erhöhen und das Personal der Wohnstätte aufzustocken. Um der Überhitzung der Innenstadt entgegen zu wirken, müssen begrünte Freiräume erhalten bzw. neu geschaffen werden. Nachverdichtungen – Innenbereichsneubebauungen – müssen jeweils im Hinblick auf mögliche Verschlechterung des Mikroklimas geprüft werden. Die Umnutzung freier Ladenflächen in Wohnräume muss durch die entsprechenden planungsrechtlichen Änderungen ermöglicht werden. Die FDP begrüßt es, dass Ende letzten Jahres zusätzliche Mittel aus dem städtischen Haushalt für eine größere Sicherheit und Sauberkeit in der Krefelder Innenstadt zur Verfügung gestellt wurden.
  • Die Einrichtung neuer Radwege muss ganzheitlich vorab geprüft werden, damit es nicht durch lange KFZ-Staus zu einem vermehrten CO2-Ausstoss kommt. Nachteilige Auswirkungen für den ÖPNV müssen vermieden werden.
  • Um ein nachhaltiges „Signal“ zu setzen, müssen alle o. g. Maßnahmen in einem neuen „Rahmenplan Innenstadt“ gebündelt werden. Um den Entscheidungsprozess zu verschlanken, müssen die Grenzen des Stadtbezirkes Mitte den Grenzen des „Stadtumbau West“ angepasst werden. Auf der Ratsebene muss ein Ausschuss „Planung und Bau“, der zusammen mit dem neuen Betriebsausschuss der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Gebäudemanagement verantwortlich ist. Eine enge Verzahnung mit der Wohnstätte der Stadt Krefeld muss gewährleistet sein.
  • Auch in den anderen Stadtteilen Krefeld gilt es dem Klimawandel und seinen Auswirkungen auf das Mikroklima gerecht zu werden. Wenn Nachverdichtungsmaßnahmen oder Innenbereichsverbauung privat gepflegtes Grün verdrängen, muss einer Straßenrandbebauung immer der Vorzug gegeben werden.
  • Starkregen, Überflutungen, Hitze und Trockenperioden fordern angepasste technische Lösungen und Maßnahmen der Infrastruktur, die Standards der Stadtplanung sein müssen.
  • Von zentraler Bedeutung für den Klimaschutz im kommunalen Bereich („global denken, kommunal handeln“) ist die Wiederaufforstung, weshalb sich die FDP seit langem für die Wiederaufforstung des früheren Kasernengeländes im Forstwald durch den Eigentümer, die Bundesrepublik Deutschland, einsetzt. Die großzügigen, das Stadtbild und das Stadtimage prägenden Krefelder Grünanlagen dürfen nicht angetastet werden.

3. Neues Denken in der Mobilität

1.1. Wir wollen nicht den Stillstand organisieren, sondern effiziente und umweltschonende Mobilität.

1.2. Individualverkehr

Ziel der FDP ist es nicht, den Individualverkehr zu strangulieren, sondern flüssiger (und damit gleichzeitig umweltschonender) zu machen, gleichzeitig aber den Öffentlichen Personennahverkehr zu optimieren (Taktverdichtung und Barrierefreiheit).

Zum Individualverkehr gehört nicht nur die PKW-Nutzung, sondern auch das Fahrradfahren und das zu Fuß gehen.

Der Verbesserung des Verkehrsflusses dienen:

  • Ampelschaltungen, die „grüne Wellen“ ermöglichen
  • Kreisverkehre
  • Eigene, bzw. für Linksabbieger verlängerte Grünphasen
  • Generelles Tempo 30 km in der Innenstadt, also auch auf dem Ostwall.
  • Ein neues Konzept für die Fahrtrichtungen (das Fahren nach dem jetzigen Einbahnstraßensystem ist irrational).
  • Ampelschaltungen auf beliebten Fahrradfahrerrouten dürfen nicht per Induktion geschaltet werden, da diese nicht auf Radfahrer reagieren (ein Beispiel ist der Hülser Markt)
  • Das neugeschaffene Zeichen 721 „Grünpfeilschild mit Beschränkung auf den Radverkehr“ sollte zudem genutzt werden und an sinnvollen Stellen installiert werden.
  • Der Bau bzw. Ausbau eines sicheren Fahrradwegnetzes, zu dem Fahrradstraßen, aber nicht Fahrradzonen, gehören.
  • Sichere Fußgänger- und vor allem Fußgängerübergänge (s. o.).

1.3. Öffentlicher Personennahverkehr

Die Forderung: „Der öffentliche Personennachverkehr solle den individuellen Personennahverkehr weitestgehend ersetzen!“ ist einerseits realitätsfern, nämlich soweit es um den PKW geht, zum andern blendet sie aus, das zum Individualverkehr auch das Fahrradfahren und das Zufußgehen gehört.

Um den „Öffentlichen Personennahverkehr“ aber zu einer attraktiven Alternative zur Nutzung des eigenen PKWs zu machen, sind folgende Maßnahmen erforderlich:

  • Taktverdichtung und Barrierefreiheit sowie Sicherheit beim Ein- und Aussteigen an den Haltestellen.
  • Neue Linienführungen für Busse und Bahnen, und zwar über das Gebiet der Stadt Krefeld hinaus. Die FDP unterstützt deshalb die Überlegung, die Stadt Willich an den „Öffentlichen Personennahverkehr“ anzuschließen und eine Straßenbahnlinie durch das Krefelder Stadtgebiet bis in den Ortskern Hüls hineinzuführen.
  • Die verschiedenen regionalen Verbünde sind in einem einheitlichen, aufwandsgerechten, bargeldlosen Bezahlsystem durchgehend zu verbinden. Die komplizierten und unterschiedlichen Tarife sind kundenorientiert neu zu gestalten. Der Tarif-Dschungel ist zu entwirren. Die Tarifzonen sind abzuschaffen, damit ein aufwandsgerechtes Nutzungsentgelt je Fahrtstrecke entrichtet werden kann.
  • Transporte on demand, d. h. bedarfsorientierte Personentransporte auf Anforderung, erhöhen die Attraktivität des Öffentlichen Personennahverkehrs.
  • Bessere Rahmenbedingungen für das Carsharing.
  • Neue Antriebstechniken wie z. B. Wasserstoff sind zu fördern. Die FDP hat sich erfolgreich dafür eingesetzt, dass die Förderung von Wasserstoff-Mobilität in das Klimaschutzkonzept der Stadt Krefeld aufgenommen wurde und nicht einseitig auf die E-Mobilität gesetzt wird.

1.4. Gegen den Widerstand der FDP wurde ein nach der letzten Kommunalwahl vorgelegtes beschlussgeeignetes Gutachten für ein Parkleitsystem zurückgestellt, um ein Mobilitätskonzept zu entwickeln, das nun erst mit dem Klimaschutzkonzept und anderen bereits vorhandenen Planungen wie dem Luftreinhaltplan und dem Lärmminderungsplan abzustimmen ist.

Im Rahmen dieses also noch immer nicht beschlossenen Parkleitsystems setzt sich die FDP u. a. dafür ein, dass die Bezahlsysteme für Parkgebühren digitalisiert, und dass Parkhäuser und Tiefgaragen modernisiert und sicherer gemacht werden.

1.5. Verkehrserschließung

  • Gegen den Widerstand der FDP hat sich die Stadt Krefeld am 6-spurigen Ausbau der A57 im Krefelder Stadtgebiet statt einer Tunnel-Trog-Lösung ausgesprochen. Daher darf der oberirdische Lärmschutz nicht lückenhaft sein. Er fehlt z. B. im Bereich Traar.
  • Der boomende Krefelder Hafen verursacht Verkehre, die eine neue Rheinquerung sowie eine Südanbindung erfordern.
  • Der Bremer Straße muss ausgebaut werden, um das Gewerbegebiet Bockum besser anzuschließen.
  • Die Westtangente muss wieder in den Bundesverkehrswegeplan.

4. Familien

Um die Familienfreundlichkeit in Krefeld zu verbessern, sind neben zusätzlichen Wohnbauflächen (s. o.) weitere Maßnahmen erforderlich:

Familienfreundlichkeit definiert sich nicht nur durch attraktive Wohngebiete, sondern auch darin, dass man sein Kind gerne in Krefeld zur Welt bringt.

Denn: Schwangere haben ein Recht auf freie Wahl des Geburtsortes (SGB V § 24f). Und damit steht Krefeld im Wettbewerb – positiv wie negativ – mit niedergelassenen Fachleuten und Dienstleistern, mit anderer Kliniken im regionalen Wirtschaftsraum. In einer groben Schätzung kann davon ausgegangen werden, dass 2018 im Oberzentrum Krefeld bis zu 10.000 Menschen geboren wurden; davon ca. 2000 Kinder, deren Eltern ihren Wohnsitz in Krefeld haben.

Neben der noch besseren Versorgung der Krefelder Bürger muss es ergänzendes Ziel werden, das regionale Interesse auf das hiesige Leistungsangebot zu lenken.

Und wie sieht die derzeitige Situation aus?

Außer dem Kreißsaal im Helios Klinikum gibt es in KR, nach der Schließung des Kreißsaales im St. Josefshospital Uerdingen 2012, keine anderen geburtshilflichen Einrichtungen, keine integrativen Einrichtungen und Versorgungsangebote, in denen alle Kompetenzen und Fachleute „rund um die Geburt“ zusammenarbeiten können.

Für viele werdende Mütter bedeutet es, dass sie sich im Umfeld von Krefeld nach einem für sie passenden Geburtsort umschauen. Die umliegenden Städte und Kreise haben einiges zu bieten, neben Kreißsälen der Grundversorgung im Heilig-Geist-Krankenhaus in Kempen, St. Josef in Moers oder St. Anna Krankenhaus in Duisburg sind im Umkreis von 25 km auch einige Perinatalzentren erreichbar, z. B. Florence Nightingale Düsseldorf, Städtische Kliniken MG Rheydt, Bethanien Moers usw.

Wo ist der Handlungsbedarf? Nach Auffassung der FDP braucht Krefeld schon längst, spätestens aber mittelfristig ein überzeugendes, zukunftssicheres Versorgungsangebot. Damit sich insbesondere junge Familien, „Krefelder von Anfang an“, zu Hause fühlen und Krefeld seiner räumlichen und wirtschaftsgeographischen Verantwortung als Oberzentrum auch in diesem wichtigen Aufgaben-/Chancenbereich wieder gerecht wird:

Ein Modellprojekt, das den gesamten Betreuungsbogen von Schwangerschaft, Geburt, Wochenbett und Stillzeit bis zum Erreichen der ersten Lebensjahre (integrativ/prozessbasiert) abbildet, innerhalb der nächsten drei Jahre in wohlüberlegten Schritten und unter Berücksichtigung aller Betroffenen entwickelt und realisiert.

Das Modellprojekt soll eine zukunftsorientierte Versorgung junger Familien in Krefeld (das Geschehen von der Schwangerschaftsdiagnose bis zur Ernährungsberatung in den ersten Lebensjahren der Neugeborenen ist die Grundlage, die bisherigen „Funktionen“ sind Mittel zur Zielerreichung) bieten und dem Krefelder Gesundheitssektor neue Impulse geben, eine Erweiterung der bisher bestehenden Angebote in der Stadt und dem Umland ermöglichen. Dieses neuartige Konzept kann Aushängeschild und Vorreiter für die ganze Region werden. Krefeld nimmt damit im zukünftig noch wichtiger werdenden „Gesundheitsmarkt“ seine Verantwortung und Chancen als Oberzentrum wahr, vervollständigt und stärkt damit die unternehmerische und investive Initiative der vergangenen Jahre (Helios/Alexianer/Malteser).

Dieses Modellprojekt, in Form eines integrierten, prozessbasierten Versorgungskonzeptes bietet neben einer modernen Versorgung (einschließlich telemedizinischer Möglichkeiten) eine standortorientierte Betreuung, es nutzt innovative Mobilitätskonzepte und verwirklicht die interdisziplinäre (kollaborative/prozessbasierte) Zusammenar-beit von Hebammen, Gynäkologen, Kinderärzten und Ernährungsmedizinern und weiterer medizinischer Einrichtungen und Kompetenzen, deren Mitwirkung und Rollen im weiteren Projektverlauf untersucht und festgelegt werden.

Innerhalb der nächsten 3 Jahre soll dieses zukunftsweisende, integrative, standortübergreifende „Gesundheitszentrum“ verwirklicht werden und mit den vorhandenen Einrichtungen (z. B. das „Mutter-Kind-Zentrum“) der programmatische Anspruch Geboren in Krefeld – Krefelder von Anfang an realisiert werden. Damit Krefeld, die wichtige Funktion als Oberzentrum (insbesondere im Hinblick auf die räumliche Verantwortung und die wirtschaftliche Bedeutung) wahrnehmen und das auch wirtschaftlich attraktive (insbesondere qualitative) Potential für die hiesigen Kompetenzen und Kapazitäten gezielt erschließen kann.

Damit werden insbesondere auch die Lücken in der Hebammenversorgung der Stadt Krefeld und des Umlandes geschlossen, mehr Familien werden betreut und die Stadt kommt ihrer Verantwortung gegenüber ihren Bürgern besser als bisher nach und schöpft gleichzeitig das wirtschaftliche Potential weitergehender aus.

Die ordnungs- bzw. gesellschaftspolitische und wirtschaftliche Bedeutung, die die Realisierung dieses Projektes für Krefelds Zukunft haben könnte, ist sicher erheblich. Konkrete qualitative und quantitative Abschätzungen werden erste Arbeitsschritte der Projektkonkretisierung sein.

Weitere Standortvorteile bieten ein in dieses „Gesamtversorgungssystem“ integriertes Geburtshaus, mit dem ein hebammengeleiteter, alternativer/ergänzender Geburtsort in Krefeld geschaffen werden kann. Notfallsprechstunden für Schwangere und Wöchnerinnen decken die z. Zt. noch fehlende Versorgung ab. Die medizinische Versorgung von Frauen und Kindern, ein Stillcafé unter fachlicher Betreuung und Kurskonzepte (z. B. Ernährungsfragen) vervollständigen das Portfolio. Es ermöglicht eine „Rundum-Versorgung“ idealerweise in räumlicher Nähe zum „Mutter-Kind-Zentrum“ des Helios-Klinikum.

Durch neugeschaffene, moderne, ergänzende Arbeitsbereich wird ein solches Zentrum für Hebammen und andere an der verbesserten Lebensqualität interessierte Fachleute interessant. Es können z. B. mehr Hebammen für Krefeld gewonnen werden und die Kooperation unter den Krefelder Hebammen wird deutlich verbessert.

Für die Umsetzung eines solchen Projekts wird die Unterstützung aller Fachdisziplinen i. S. der skizzierten Zusammenarbeit, aber auch aller gesellschaftlichen Kräfte, insbesondere der kommunalen Politik (parteiübergreifen) notwendig.

Um den gesamten Betreuungsbogen Schwangerschaft, Geburt, Wochenbett, Stillzeit, bis in die ersten Lebensjahre abdecken zu können, braucht es Hebammen, Gynäkologen, Pränataldiagnostiker, Kinderärzte, Ernährungsmediziner, Wohlfahrtsverbände, die frühen Hilfen, das Stups-Kinderzentrum als Vorreiter in der Stadt, Krankenkassen, Kooperationen mit den Kliniken, Vertretern der Stadt aus dem Gesundheitsbereich, Investoren, Mediendesigner, Gesundheitsökonomen und Informatiker sowie Mobilitätsdienstleister.

  • Krefeld familienfreundlich gestalten durch die Schaffung von Betreuungsplätzen, die eine Betreuung während der gesamten Arbeitszeit ermöglich. Krefeld steht in direkter Konkurrenz zu Düsseldorf, hier sind die Kindergartenplätze kostenfrei. Eine Familie zieht u. U. den Wohnort Düsseldorf vor. Die Gebühren für Kindergarten etc. stellen für einige ein Hemmnis darf, ihre Kinder frühzeitig in die Betreuung zu geben, vielmehr sind die Eltern dann nicht berufstätig oder bringen ihre Kinder innerfamiliär unter. Häufig benötigen jedoch Kinder aus diesem Umfeld eine Förderung, die durch Betreuungsplätze erbracht werden kann.
  • Die in Krefeld, insbesondere in der Innenstadt, anzutreffende Kinderarmut gebietet:

Qualifizierung der Kinder durch Bildung, vor allem sprachlich. Schulen sollten bis zur 10. Jahrgangsstufe die Möglichkeit einer Hausaufgabenbetreuung aktiv anbieten. Bildung und Schulabschluss sollten nicht vom Elternhaus abhängig sein, auch Kindern aus sog. bildungsfernen Haushalten sollte die Möglichkeit gegeben werden, Hilfe bei Hausaufgaben zu erhalten und ggf. aufgezeigt bekommen, wie für Arbeiten/Klausuren gelernt wird.

 

V. Gesundheit

1. Drogenpolitik

Die FDP lehnt die Einrichtung es Drogenkonsumraums, dessen Standortfindung sehr schwierig sein dürfte, ab, weil eine solche Einrichtung nicht zielführend ist. Ziel muss es sein, den Drogenkonsum und die damit verbundene Kriminalität zu verhindern, nicht zu verwalten.

Der Krefelder Arbeitskreis Substitution hat in seiner Stellungnahme zum Ausdruck gebracht, dass aus fachlicher Sicht die Nutzung eines Drogenkonsums durch Menschen, die sich in einer Substitutionsbehandlung befinden, vor dem Hintergrund des möglichen Rückfalls und des letalen Risikos problematisch ist.

Von Fachleuten ist berichtet worden, dass die Anzahl der Notarzteinsätze in Drogenkonsumräumen in Nordrhein-Westfalen deutlich gestiegen ist (wegen massiver Intoxikation mit Atemdepression).

Inwieweit ein möglicher Drogenkonsum vor Ort auf freiwilliger Basis für die Zeit des Konsumvorgangs in Anspruch genommen und akzeptiert wurde, ist grundsätzlich nach wie vor nur schwer einschätzbar.

Für Fachstellen ist ein konkreter Bedarf für einen Drogenkonsumraum weiterhin nicht erkennbar.

Fachlicherseits wurde darauf hingewiesen, dass das Angebot eines Drogenkonsumraums in Krefeld auch weitere Drogenkonsumenten aus den umliegenden Kommunen/Kreisen (Kreis Viersen, Kreis Wesel, Kreis Kleve und Mönchengladbach) akquirieren könnte. Hinzu kommt, dass ein Drogenkonsumraum mit einem enormen fachlichen, baulichen und finanziellen Aufwand verbunden wäre, ohne dass alle Formen des Drogenkonsums (z. B. Alkohol) dadurch „abgedeckt“ würden.

Zu dem alternativ zu einem stationären Drogenkonsumraum (mit problematischer Standortfindung) in der Diskussion befindlichen Drogenkonsum-Mobil ist der Arbeitskreis zu der Einschätzung gekommen, dass hier die Informationen und Erfahrungen des bislang einzigen Anbieters in Deutschland (Berlin) und auch die Überlegung anderer interessierter Kommunen (z. B. Dortmund) in die allgemeinen Beratungen einfließen sollten, um so unter Berücksichtigung der vor Ort geltenden Voraussetzungen und Bestimmungen die mögliche Übertragbarkeit, Sinnhaftigkeit und Machbarkeit bezüglich Krefelds ausloten zu können.

Unter den gegebenen Umständen befürwortet die FDP nachdrücklich einen Ausbau des Angebotes an Streetworkern durch die Caritas.

Wir als FDP Krefeld setzen uns für ein verstärktes Hinwirken auf die Drogenprävention ein:

  • Aufklärungsarbeit an weiterführenden Schulen
  • Unterstützung betroffener Familien in Familienzentren
  • Verbesserung der psychologischen und psychotherapeutischen Unterstützung
  • Überprüfung der Erweiterung des Angebotes der Drogensubstitution (Methadon)

Unser Ziel ist es, einerseits die präventive Arbeit zu stärken, um Drogenabhängigkeit zu verhindern, andererseits die Betroffenen zu unterstützen, damit sie von der Drogenabhängigkeit loskommen oder diese reduzieren.

2. Pflege

Die FDP will sich für eine Erweiterung des städtischen Pflegebedarfplanes einsetzen, durch die dieser dann zusätzliche Kapazitäten für die sogenannte Überleitungspflege vorsieht. Die Überleitungspflege ist ein spezielles, zeitlich begrenztes Angebot der Kurzzeitpflege, dass sich an Patienten richtet, die im Anschluss an eine Krankenhausbehandlung eigentlich zu gesund für einen weiteren Klinikaufenthalt, aber zugleich noch zu hilfsbedürftig für eine direkte Entlassung nach Hause sind. Im Rahmen der Überleitungspflege werden solche Patienten so lange durch geschultes Pflegepersonal weiter betreut und therapiert, bis sie wieder selbstständig und sicher in die eigenen vier Wände entlassen werden können.

Die Vorteile und die Notwendigkeit einer ausreichenden Anzahl an Plätzen in der Überleitungspflege sind offensichtlich.

Dieses Angebot mehr Menschen zugänglich zu machen, indem es in den städtischen Pflegebedarfsplan mit einem zusätzlichen Bedarf an Plätzen für die Kurzzeitpflege aufgenommen wird, wäre ein konsequenter nächster Schritt.

 

VI Kultur und Denkmalschutz

1. Kultur

Wir setzen uns für eine freie und vielfältige Kulturlandschaft in unserer Stadt ein. Kunst und Kultur sind Grundlage unseres gesellschaftlichen Miteinanders und bereichern unser Leben. Sie stiften Inspiration und Gemeinsinn. Die soziale und integrative Funktion von Kunst und Kultur garantiert den Zusammenhalt einer Gesellschaft. Ein breit gefächertes Kulturangebot beeinflusst Lebensqualität, fördert und unterstützt Attraktivität und Identifikation mit der Stadt. Wichtig sind sowohl digitale als auch traditionelle Kulturangebote.

Ein zentrales Anliegen ist es uns, die Vielfalt der Krefelder Museumslandschaft aufrecht zu erhalten und die Museen stärker für digitale Inhalte zu öffnen, um hierdurch auch neue Zielgruppen zu erreichen.

Die Nutzerfreundlichkeit der Krefelder Mediothek muss weiter ausgebaut werden. Die Mediothek dient nicht nur der reinen Ausleihe von Büchern. Sie hat sich zu einem gemeinschaftlichen Ort der Kommunikation und Begegnung für alle Generationen entwickelt. Dies wollen wir durch flexiblere Öffnungszeiten weiter unterstützen.

Krefeld zeichnet sich durch eine vielfältige freie Kunstszene aus. Wir fördern ein kooperatives Miteinander der unterschiedlichen Sparten dieser freien Krefelder Szene. Musikalische und künstlerische Bildung möchten wir erweitern, eine lebendige Theaterlandschaft wollen wir weiterentwickeln. Wir möchten sicherstellen, dass Ausstellungs- und Probemöglichkeiten in Krefeld ausreichend vorhanden sind.

Wir wollen allen Krefelder Bürgerinnen und Bürgern eine aktive Teilnahme am kulturellen Leben ermöglichen. Kulturelle Bildung muss schon bei den Jüngsten anfangen. Kulturförderung darf nicht kommunalen Sparmaßnahmen zum Opfer fallen. Alle Fördermaßnahmen müssen jedoch an Qualitätskriterien gebunden sein.

Im Einzelnen setzen wir uns insbesondere ein für:

  • Den dauerhaften kostenlosen Eintritt von städtischen Museen und die dauerhafte kostenlose Nutzung der Mediothek für Schülerinnen und Schüler.
  • Die Ausweitung der Öffnungszeiten der Mediothek, insbesondere auch an den Wochenenden.
  • Den Zugang aller Bürgerinnen und Bürger zur Krefelder Kulturlandschaft zu stärken.
  • Eine attraktive Veranstaltungshalle am besten auf dem Theaterplatz oder am Südeingang des Hauptbahnhofes, um die Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu gewährleisten und die Innenstadt zu beleben.
  • Den barrierefreien Zugang zur Kultur.
  • Die Förderung sämtlicher städtischer Kultureinrichtungen und der freien Szene.

2. Denkmalschutz

Denkmäler sind nicht nur zu schützen, zu pflegen sowie wissenschaftlich zu erforschen, sondern auch „sinnvoll zu nutzen“ (§ 1 Abs. 1 Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen).

Dabei obliegt die kommunale Denkmalpflege zunächst der Stadt als sogenannter unterer Denkmalbehörde – und nicht dem Landschaftsverband und dem Land (§§ 20 ff. Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen).

Der Kultur- und Denkmalausschuss des Krefelder Stadtrates hat von Gesetzes wegen keine Entscheidungsbefugnis. Er soll die untere Denkmalbehörde – auch mit Anregungen – beraten und deren Entscheidungen politisch bewerten.

Die kommunale Denkmalpflege in Krefeld wurde den o. g. Rahmenbedingungen nicht gerecht:

  • Stadtprägende Bauten wie der alte Wasserturm an der Gladbacher Straße oder der Krefelder Hof am Ostwall wurden bedenkenlos abgerissen oder stadtprägende Bauten wurden freigezogen und sukzessive dem Leerstand und Verfall preisgegeben, so das Stadtbad Neusser Straße und jetzt das Stadthaus am Konrad-Adenauer-Platz.
  • Es gibt aber auch best-practice-Beispiele für Denkmalschutz in Krefeld. Z. B. die auf Antrag der FDP erhalten gebliebene Fassade der alten Werkkunstschule an der Neuen Linner Str. Z. B. der Erhalt des alten Bootshauses am Stadtwaldweiher. Z. B. die heute in privater Eigentümerschaft stehenden Gebäude des früheren Standesamtes am Bismarckplatz, des chemischen Untersuchungsamtes an der Bismarckstraße, des Hauses Schönhausen im Schönhausenpark und des Hauses Neuenhofen im Neuenhofenpark. Manchmal ist dem Denkmal in privater Trägerschaft mehr gedient, als wenn es in der Verantwortung der Stadt verkommt.
  • Die Stadtverwaltung, die untere Denkmalschutzbehörde „versteckt“ sich immer wieder hinter dem Landschaftsverband und beruft sich auf dessen Expertisen in Denkmalfragen. Dies hat z. B. im Ergebnis dazu geführt, dass trotz einer 90 %-igen Übereinstimmung mit dem Landschaftsverband schließlich die Stadt die Sanierung des Stadthauses am Konrad-Adenauer-Platz aufgegeben und das Denkmal jetzt im Leerstand dem Verfall preisgibt. Wenn es dem Erhalt eines Denkmales dient, muss die Stadtverwaltung als untere Denkmalschutzbehörde den Mut zur eigenen Entscheidung haben – und diese ggf. streitig durchsetzen. „Sinnvolle Nutzung“ eines Denkmals ist in jedem Fall seinem Verfall beim Leerstand vorzuziehen.
  • Der Kultur- und Denkmalausschuss muss sich als politischer Transformator insbesondere bürgerschaftlichen Engagements in der kommunalen Denkmalpflege verstehen. Für solches bürgerschaftliches Engagement stehen die Krefelder Baudenkmalstiftung, aber auch Bürgerinitiativen wie die, die sich für den Erhalt der vier Wälle als stadtprägendes Merkmal einsetzt. Beide wurden deshalb von der FDP mit dem „Preis für bürgerschaftliche Civilcourage“ ausgezeichnet.

 

VII Sicherheit

Freiheit braucht Sicherheit, Sicherheit schafft Freiheit. „Die Gemeinden sind die Grundlage des demokratischen Staatsaufbaues“ (§ 1 Abs. 1 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen) – das bedeutet auch: Funktions- und Leistungsfähigkeit von Staat und Demokratie werden für die Bürgerinnen und Bürger in der Kommune konkret erfahrbar und spürbar. In diesem Zusammenhang ist die Sicherheitslage in der Kommune von besonderer Bedeutung auch für die Stabilität des demokratischen Staatsaufbaus. Kriminalität und andere Sicherheitsprobleme werden in der Kommune „hautnah“ erlebt. Die Thematik vor Ort zeigt sich dabei in vielfältiger Form: Gewaltverbrechen auf der Straße, Wohnungseinbrüche, Taschendiebstähle, die Problematiken von segregierten Quartieren mit kriminell aktiven Familienclans, die Ordnungsfragen bei lokalen Alkohol- und Drogenszenen, die Anforderungen an die Bewältigung von Großveranstaltungen (z. B. Fußballspiele, Konzerte, Stadtfeste). Auch die Terrorabwehr wirkt sich auf die kommunale Ebene aus (z. B. Schutzmaßnahmen in den Innenstädten bei Weihnachtsmärkten oder Stadtfesten).

Für die FDP Krefeld ist klar: Sowohl die Bürgerschaft als auch die Wirtschaft legen mehr Wert auf konsequentes Handeln zur Bewältigung der vielfältigen und zum Teil neuen Herausforderungen der Sicherheit in der Kommune.

Die FDP Krefeld sieht es daher als zentrale Aufgabe der Politik und insbesondere auch der Kommunalpolitik an, dafür zu sorgen, dass die Bürgerinnen und Bürger in Sicherheit leben und sich auch sicher fühlen können, denn Freiheit braucht Sicherheit, Sicherheit schafft Freiheit. Und Sicherheit ist auch ein Standortfaktor für Krefeld.

Der Stadt Krefeld steht ein großes Arsenal von Ansätzen zur Stärkung sowohl der realen als auch der gefühlten Sicherheit zur Verfügung, das nach Ansicht der FDP ausgeschöpft werden sollte. Bei allen politischen und Verwaltungs-Entscheidungen muss darauf geachtet werden, wie sich diese auf die Sicherheitslage auswirken. So sollte die Stadt dem Entstehen und der Verfestigung von segregierten Quartieren entgegenwirken, indem bei der Genehmigung von Neu- und Umbauten, Belegung von Sozialwohnungen und Einrichtung von Wohnheimen u. ä. die sich hieraus ergebenden Änderungen der Sozialstruktur Berücksichtigung finden. Außerdem sind bei Quartiersplanung, Bau und Gestaltung Varianten zu wählen, die Straftätern ihr Vorgehen erschweren und Sicherheit schaffen; wichtig sind u. a. gute Beleuchtung und die Vermeidung von Schlupfwinkeln und Rückzugsorten für Kriminelle. „Szenen“, die für Unsicherheit sorgen (z. B. Drogenszene), sollten durch steuernde Maßnahmen dazu bewogen werden, sich an bestimmten Orten aufzuhalten, wo es weniger Konflikte mit dem sozialen Umfeld und der Bürgerschaft insgesamt gibt und wo die Ordnungskräfte die Lage relativ gut unter Kontrolle halten können. Der Theaterplatz mit Stadttheater, Mediothek und Seidenweberhaus darf nicht weiter der Drogenszene überlassen werden.

Die FDP Krefeld fordert zudem den Ausbau und die Stärkung des kommunalen Ordnungsdienstes. Gesetzlich ist die kommunale Ordnungsbehörde sogar gegenüber der Polizei vorrangig für die Abwehr von Gefahren zuständig. Die Kommune muss diesem gesetzlichen Auftrag auch effektiv nachkommen. Wenn personelle Kapazitäten in der Verwaltung frei werden (z. B. im Zuge der Digitalisierung), bieten sich Umschichtungen im Stellenplan zugunsten der Sicherheit an. Auch die Qualifizierung des kommunalen Personals für die Ordnungs- und Sicherheitsaufgaben ist auszubauen. Ziel muss es sein, die vom Rat beschlossene ordnungsbehördliche Verordnung effektiv umzusetzen.

Darüber hinaus erfordert die Komplexität der Problemlagen und Herausforderungen nach Auffassung der FDP Krefeld grundsätzlich einen kooperativen Arbeitsansatz. Die Kooperation von kommunalen Ämtern (insbesondere Ordnung, Bauordnung, Jugend, Soziales und Gesundheit), der Polizei, des Zolls und der Steuerfahndung ist besonders dann notwendig, wenn es beispielsweise um kriminelle Machenschaften rings um die „Schrottimmobilien“ geht. Bei der Kriminalprävention müssen Kommune und Polizei z. B. mit den Wohlfahrtseinrichtungen, mit Wohnungsbaugenossenschaften und mit den Bürgerinnen und Bürgern zusammenarbeiten.

Eine enge Zusammenarbeit besonders von Ordnungsbehörde und Polizei ist im beiderseitigen Interesse und dient dem Gemeinwesen. Ständiger Informationsaustausch, abgestimmtes Vorgehen und gemeinsame Streifen von Polizei und Kommunalem Ordnungsdienst müssen zur Selbstverständlichkeit werden. Unter Einbeziehung der Polizei, aber auch der Bürger können regelmäßige Sicherheitsbegehungen in den Ortsteilen dazu beitragen, Sicherheitsprobleme zu erkennen und zu lösen.

Die FDP Krefeld meint: Von rechtlich zur Verfügung stehende Instrumenten, die zur Bekämpfung von Gefährdern und Straftätern und damit zur Stärkung der Sicherheit beitragen können, sollen Ordnungsbehörden und Polizei nach Kräften Gebrauch machen. Selbst kleinere Regelverstöße, die im Vor- und Umfeld massiver Kriminalität vorzukommen pflegen, sind unverzüglich zu ahnden.

An gefährlichen Orten und gefährdeten Objekten sollen umfangreiche und häufige Kontrollen durchgeführt werden, um den dortigen Aufenthalt für sicherheitsbedrohende Personen, insbesondere Personengruppen, unattraktiv zu machen. Die FDP Krefeld befürwortet – unter Beachtung des Rechts auf Privatsphäre – für derartige Bereiche und für belebte öffentliche Plätze auch den Einsatz von Videoüberwachung.

Soweit Straftaten begangen werden, die hinsichtlich der ausländerrechtlichen Bestimmungen (Rückführungen) eine Vollzugszuständigkeit der Stadt Krefeld nach sich ziehen, muss bei der Kommunalverwaltung das erforderliche Personal so zur Verfügung stehen, dass diese Rückführungen konsequent und zeitnah vollzogen werden können.

Die sich aus den am 23.06.2020 beschlossenen Pläne zum Katastrophenschutz und zum Brandschutz sich ergebenden Maßnahmen sind zu konkretisieren und, um sie in den nächsten Jahren sukzessive zu realisieren, beginnend ab dem Haushalt 2021 und in den daran anschließenden mittelfristigen Haushaltsplan zu etablieren.

All diese Maßnahmen haben ein Ziel: für die Bürgerinnen und Bürger die Sicherheit in der Stadt Krefeld als Grundlage des demokratischen Staatsaufbaus zu gewährleisten – denn Freiheit braucht Sicherheit, Sicherheit schafft Freiheit.

 

VIII Verwaltung

1. Digitalisierung kommunaler Dienste

Das Niveau der Digitalisierung des Dienstleistungs- und Informationsangebotes der Stadt Krefeld ist nicht zufriedenstellend. Das Institut der deutschen Wirtschaft hatte die Internetauftritte der 100-Einwohner-größten Städte in Deutschland detailliert geprüft. Krefeld landete auf Platz 76!

Besonders negativ fiel Krefeld mit unterschiedlichen technischen und webbasierten Lösungen zur Bereitstellung digitaler Services auf, das direkt an gravierenden Mängeln in der Zusammenarbeit der städtischen Ämter gekoppelt ist. In Folge dessen wird die Einheitlichkeit des Webauftritts geschmälert, die Orientierung für Nutzer gemindert, der Servicegrad nimmt ab. Auch die Existenz unterschiedlicher Weblösungen nebeneinander ist ein spezielles Krefelder Problem.

Viele Angebote sind nur schwer auffindbar und zu zerstückelt, sodass der Nutzer sich nicht zurechtfindet. Es fehlt an einer interkommunalen Zusammenarbeit. Eine Meldebescheinigung ist eine Meldebescheinigung und ein Personalausweis ist in Krefeld der gleiche wie in Mönchengladbach oder Duisburg z. B. Die digitalen Wege dorthin müssen die Städte nicht einzeln finden, sondern sollten zusammenarbeiten, auch um kein Steuergeld zu verschwenden.

Beim Teilindex Wohnen rangiert Krefeld auf Platz 72 (von 100), beim Teilindex Bauen auf Platz 55, beim Teilindex Bürgerservice auf Platz 48, beim Teilindex Mobilität auf Platz 91 und beim Teilindex Familie und Freizeit auf Platz 89! Nur bei dem Teilindex Unternehmerservice rangiert Krefeld auf einem der oberen Plätze, nämlich 13.

Auch die Internet-Infrastruktur muss modernisiert werden. Ziel ist mindestens eine Gigabit-Verbindung in allen städtischen Gebäuden.

Städtisches Personal

Bei der Genehmigung des Haushaltes (und auch des Haushaltssicherungskonzeptes) für die Jahre 2019 ff hat die Bezirksregierung Düsseldorf die Forderung aufgestellt, dass die Personalaufwendungen besonders in der Haushaltsausführung und in der künftigen Planung im Blick zu halten und Bewirtschaftungsregeln konsequent durchzusetzen sind.

Denn: Die Tarifverhandlungsergebnisse der Angestellten im Öffentlichen Dienst, die auf die Beamten übertragen werden, haben bisher jede Haushaltsplanung in Bezug auf die Personalaufwendungen unrealistisch werden lassen. Mit dem Personal steigen auch die Versorgungsaufwendungen. Die Personal- und Versorgungsaufwendungen beliefen sich nach der im Juli 2019 vorgelegten Haushaltsplanung für das Jahr 2020 auf 252,4 Millionen Euro – nach einem prognostizierten Jahresergebnis 2018 von 242,6 Millionen Euro und für 2019 geplanten 240 Millionen Euro. Bis zur endgültigen Beschlussfassung im Dezember 2019 wurden die Personalaufwendungen nochmals um fast 5 Millionen Euro erhöht.

Auf der anderen Seite ist die Stadtverwaltung Krefeld vom demografischen Wandel betroffen. Die überwiegende Zahl des Personalbestandes der Stadtverwaltung Krefeld ist zwischen 46 und 60 Jahre alt. Damit bleibt die abzusehende Entwicklung der anstehenden altersbedingten Abgänge trotz eines leicht gesunkenen Durchschnittsalters akut. Schätzungen zufolge werden im kommenden Jahrzehnt rund 60 Prozent der Mitarbeiter die Verwaltung verlassen bzw. verlassen haben.

Intern nachrückende Mitarbeiter werden entstehende Lücken nicht vollständig auffüllen können. Aufgrund der Arbeitsmarktlage wird dies auch nicht mittels Neueinstellungen möglich sein. Deshalb müssen alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden, um die Verwaltung auf diese Herausforderung vorzubereiten.

Dazu gehören zum Beispiel die weitere Steigerung der Einstellungszahlen im Ausbildungsbereich sowie ein offensiver Umgang mit Digitalisierungsaktivitäten zur Prozessoptimierung. Der Digitalisierung kommt eine Schlüsselfunktion zu: Prozesse werden verschlankt und durch IT-Unterstützung optimiert. Häufig können bestimmte Aufgaben automatisiert und z. B. durch eingebaute Plausibilitätsprüfungen reibungsloser gestaltet werden.

Gleichzeitig muss aber bei jeder freiwerdenden Stelle im Rahmen der Personalplanung geprüft werden, ob und zu welchem Zeitpunkt mit welchen Inhalten (Stichwort: Aufgabenkritik) die Stelle neu besetzt wird. Auch bei Führungsfunktionen ist im Rahmen der Aufgabenkritik regelmäßig zu hinterfragen, ob eine Nachbesetzung zwingend erforderlich ist.

 

IX Finanzen

Hinter Krefeld liegt eine bislang einzigartige 10-jährige Konjunktur der Wirtschaft, einer Niedrigzins-Politik, steigender Steuereinnahmen, Landes- und Bundesprogramme zur Förderung von kommunalen Investitionen (Gute Schule 2020 und die Kommunalen Investitionsförderungsgesetze I und II).

Am Ende dieser Hochkonjunkturphase, die nicht nur durch die aktuelle Gesundheitskrise bedingt ist, wird deutlich, dass die Stadt in den vergangenen Jahren bei der Haushaltskonsolidierung vor allem auf exogene Faktoren gesetzt hat, statt endogene Maßnahmen zu ergreifen.

Wenn man den Wirtschaftsstandort Krefeld nicht weiter benachteiligen will, können zur Haushaltskonsolidierung nicht erneut die Gewerbe- und Grundsteuer angehoben werden.

Bei der Reform der Grundsteuer darf es zudem nicht zu einer Mehrbelastung einzelner Steuerpflichtiger kommen. Eine Grundsteuer C auf nicht bebaute, aber baureife Grundstücke, wird abgelehnt. Die Gewerbesteuer ist auf Niederrhein-Niveau zu senken, zumindestens auf das NRW-Niveau, das aber auch noch deutlich über dem anderer Bundesländer liegt.

Es kann nicht weiter akzeptiert werden, dass Gebühren wie die Abwassergebühren in Krefeld dazu eingesetzt werden, um den Haushalt zu finanzieren und dazu künstlich in die Höhe geschraubt werden.

Dies gilt insbesondere für die Abwassergebühren. Nach einer von Haus- und Grund in Auftrag gegebenen Studie belegt die Krefeld Platz 96 von 100 untersuchten Kommunen in Deutschland und gehört damit zu den Spitzenreitern bei den Abwassergebühren.

Die Bilanzgewinne des verantwortlichen Kommunalbetriebs Krefeld kommen vor allem Haushalt zugute und am wenigsten den gebührenerhebenden Einrichtungen.

Die FDP fordert deshalb:

  • Bilanzgewinne aus den Abwassergebühren nicht mehr in den allgemeinen Haushalt einfließen zu lassen.
  • Nicht den wesentlich höheren Wiederbeschaffungswert als Grundlage zur Berechnung der Abschreibungen anzusetzen, sondern wie in der Vergangenheit den wesentlichen niedrigeren Anschaffungswert.
  • Die Höhe des kalkulatorischen Zinssatzes auf ein marktgerechtes Niveau abzusenken.

Wenn nicht an der Steuer- und Gebührenschraube gedreht werden darf, ist es unabänderlich, dass zur Konsolidierung des Haushaltes alle Möglichkeiten – erneut – geprüft, bewertet und letztlich auch beschlossen werden:

  • Eine gründliche Aufgabenkritik
  • Die Reduzierung von Standards der Aufgabenerfüllung
  • Überlegungen zum sparsameren Mitteleinsatz
  • Verstärkte interkommunale Zusammenarbeit zur Nutzung von Synergien
  • Überlegungen zur Optimierung des Finanzmanagements
  • Einsatz von Vermögen zum Haushaltsausgleich
  • Privatisierung bestimmter Einrichtungen und Leistungen
  • Finanzierung kommunaler Aktivitäten durch Private
  • Einsatz bürgerschaftlichen Engagements zur Erfüllung kommunaler Aufgaben

Wenn nicht die o. g. Maßnahmen zügig angegangen werden, droht eine erneute Diskussion über eine größere Ausschöpfung von Einnahmemöglichkeiten und eine Reduzierung der Investitionstätigkeit, eine verheerende Entwicklung für den Wirtschaftsstandort Krefeld.

Das Infrastrukturvermögen zählt zu den größten Vermögenswerten in der Bilanz der Stadt Krefeld. Den mit 60 % größten Buchwertanteil davon bildet das Straßennetz. Die Zustandserfassung und –bewertung der Straßen nehmen einen steigenden Stellenwert ein, da die Informationen für die optimierte Planung von Bauprogrammen und zur Werthaltigkeitsprüfung verwendet werden. Die Inventur des Straßenvermögens ist längst überfällig und konnte bislang nicht abgeschlossen werden.

Seitdem der neugebildete Kommunalbetrieb Krefeld auch für den Zustand der Krefelder Straßen zuständig ist, wird deutlich: Krefeld muss mehr in seine Straßen investieren, wenn es nicht eines wesentlichen Teils seines Infrastrukturvermögens verlustig gehen will.

 

X Flucht / Migration / Integration

„Global denken, kommunal handeln“, bedeutet, dass Liberale auch in der Kommunalpolitik von folgenden grundsätzlichen Einschätzungen ausgehen:

  • Die Steuerung von Migration und gelingende Integration sind Beiträge zur Überwindung der Polarisierung zwischen einer grenzenlosen Aufnahmebereitschaft einerseits und der Abschottung andererseits.
  • Liberale stehen zu der humanitären Verantwortung, denen zu helfen, die Hilfe vor Krieg und Verfolgung benötigen. Diese Menschen brauchen schnelle Sicherheit über ihren Status und eine dauerhafte Bleibeperspektive, sofern sie sich gut integrieren, sich an unsere Gesetze halten und selbst für ihren Lebensunterhalt sorgen wollen.
  • Deutschland hat eine der am stärksten alternden Bevölkerung der Welt und steht im globalen Wettbewerb um Talente. Der Standort Deutschland muss attraktiver gemacht werden, indem ein modernes Einwanderungsgesetz mit Punktesystem geschaffen wird. Hürden für legale Einwanderung in den Arbeitsmarkt müssen eingerissen und Toleranz auch im Alltag gelebt werden.
  • Dies bedeutet aber im Umkehrschluss, dass der Aufenthalt von Menschen ohne dauerhafte Bleibeperspektive schneller und konsequenter beendet werden muss. Soziale Sicherheit und öffentliche Ordnung setzen eine Kontrolle des Zuganges voraus, die an den Außengrenzen der EU wirksam sein muss.

Ausgehend von diesen Grundsätzen fordern Liberale für eine gelungene kommunale Integration:

  • Ein nachhaltiges Unterbringungskonzept für Migranten; der Betreuung von geflüchteten Menschen in Gemeinschaftsunterkünften muss eine aufsuchende Integrationsarbeit in den Wohnungen folgen, in die sie anschließend ziehen.
  • Um zu verhindern, dass bei einer erneuten Zuweisung einer größeren Zahl von Flüchtlingen von der Stadt wieder Wohnungen zu wucherischen Bedingungen angemietet werden, sollten für die ad hoc-Unterbringung entsprechende kommunale Gemeinschaftsunterkünfte vorgehalten werden.
  • Für die Integration von geflüchteten Menschen, insbesondere in den Arbeitsmarkt, ist der Erwerb von Sprache entscheidend. Hier bestanden in den Jahren nach 2015 die größten Defizite: Selbst bei bevorzugten Gruppen mit besten Bildungsaussichten wie Syrern, Iranern, Irakern, Eritreern und Somaliern dauerte es meist über ein Jahr lang, bis die Menschen in Sprachkurse gebracht werden konnten.
  • Ebenso muss die öffentliche Unterstützung für Flüchtlinge bei der Integration in den Arbeitsmarkt verstärkt werden. In den Jahren nach 2015 wurde mehr als der Hälfte der Flüchtlinge von Ehrenamtlern ein Job vermittelt. Ein weit kleinerer Teil bekam eine Stelle vom Jobcenter, dessen Mitträger auch die Stadt ist.
  • Für die gesellschaftliche Integration, und zwar sowohl zum Schutz vor Ressentiments und Fremdenfeindlichkeit als auch für die Vermittlung der Werte des Grundgesetzes als Basis unseres gesellschaftlichen Miteinanders, bleibt das Engagement der ehrenamtlichen Flüchtlingshelfer unverzichtbar. Die Krefelder Flüchtlingshilfe hat in den Jahren nach 2015 insbesondere bei der Integration wichtige Voraussetzungen dafür geschaffen, dass in unserer Stadt der gesellschaftliche Frieden erhalten blieb. Die Arbeit der ehrenamtlichen Flüchtlingshelfer und der Flüchtlingskoordinatorin bedürfen deshalb weiterhin der aktiven Unterstützung durch die Stadt.
  • Zur gesellschaftlichen Integration gehört es aber auch, unterschiedliche Formen der Religionsausübung zu gewährleisten. Eine Ungleichbehandlung ist nur dann zulässig, wenn diese durch tatsächliche Umstände bedingt ist und die Ungleichbehandlung zu dem damit verfolgten Zweck geeignet, erforderlich und verhältnismäßig ist. Relevant sind u. a. die Größe und Verbreitung der Glaubensgemeinschaft, der Grad der öffentlichen Wirksamkeit und die kultur- und sozialpolitische Leistung. In diesem von dem Bundesverfassungsgericht und dem Bundesverwaltungsgericht vorgegebenen Rahmen, ist die durch Artikel 4, Abs. 2 grundgesetzgeschützte ungestörte Religionsausübung zu gewährleisten.
  • Der Integrationsrat (ein Gremium des Stadtrates) hat die in ihn gesetzten Erwartung nicht erfüllt. Im Sozialausschuss fanden die Fragen der Integration nicht die notwendige besondere Beachtung. In der kommenden Wahlperiode muss deswegen ein Integrationsausschuss gebildet werden, der die Zuständigkeit für das Thema Integration vom Sozialausschuss übernimmt und an die Stelle des Integrationsrates tritt. Diese Forderung hatte die FDP bereits anlässlich der Bildung des neuen Fachbereiches Integration gestellt.

 

XI Sport

 

1.  Die FDP hat sich – mit Erfolg – dafür eingesetzt, dass die Öffentlichkeit frühzeitig an der Bauleitplanung des Projektes „Surfpark Krefeld“ beteiligt wird, und dass dieses Vorhaben mit einem „Masterplan Elfrather See“ verbunden wird.

Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung müssen die Bürger die Möglichkeit haben, sich über die Planung zu informieren. Eine entscheidende Rolle wird dabei die verkehrliche Erschließung spielen. Dabei muss sichergestellt werden, dass das Verkehrsaufkommen, das durch den Surfpark verursacht wird, nicht durch Wohngebiete im Norden geführt wird.

2.  Die Modernisierung zukunftsfähiger Sportfreianlagen und die Etablierung quartiernaher Bewegungsflächen für die Öffentlichkeit sind für FDP wesentliche Bestandteile zur Förderung des Breitensports in Krefeld.

Es können nicht alle Bezirkssportanlagen aufrechterhalten werden. Vormalige Bezirkssportanlagen müssen zu quartiernahen Bewegungsflächen für die Öffentlichkeit umgebildet werden. Dies betrifft die Anlage auf der Randstraße, im Kaiser-Wilhelm-Park und auf dem Schröersdyk.

Begrüßenswert ist, dass die Sportvereine, die zurzeit die Bezirkssportanlagen Gellep und Linn sowie Uerdingen nutzen, ihre Bereitschaft bekundet haben, dies in Zukunft auf einer gemeinsamen Sportanlage zu tun. Sie haben In der Elst als Standort vorgeschlagen. Eine Option ist, in Uerdingen auf dem Rundweg eine gemeinsame Sportanlage zu errichten, also in Schulnähe.

Neben den historischen Sportanlagen Marathon und Hubert-Houben-Kampfbahn müssen die Sportanlagen auf dem Reinersweg, in Traar und in Elfrath saniert und modernisiert werden.

Dies betrifft auch die städtischen Sporthallen, die nicht nur dem Schulsport, sondern auch dem Vereinssport dienen. Dafür sind die derzeitigen und prognostizierten Hallenbedarfe von Schulen durch Erhebung von Plan-Belegungen von Schulklassen je Halle (Klassen-/Gruppenstärke; Einzelbelegungszeiten; Bedarfe, die über eine Halleneinheit hinausgehen) unter Berücksichtigung der sich aus der Schulentwicklungsplanung ergebenden Bedarfe zu ermitteln.

Bereits jetzt erkennbar ist der Bedarf für einen Sporthallenneubau im Bezirk Uerdingen. Die Prüfung der sich aus der Auslastungsprognose ergebenden Defizite und Überangebote an Sporthallen werden in den Bezirken Mitte, West und Nord Grundlage für eine Standortanalyse für Sporthallenneubauten sein.

3.  Der vom Stadtrat gegen die Stimmen der FDP Fraktion gefasste Beschluss zur Bäderleitplanung und Zukunft des Eissportangebotes beinhaltet, dass am Standort Westparkstraße ein Bad der Grundversorgung in Kombination mit einem Eissportangebot gebaut werden soll.

Das von immerhin 300.000 Nutzern im Jahr besuchte Hallenbad Bockum soll aufgegeben werden. Am Standort Bockum soll nur noch das Freibad betrieben werden.

Gegen den Standort Westparkstraße für ein multifunktionales Bad der Grundversorgung für Schulschwimmen und Vereinssport sowie ein neues Eissportangebot spricht, dass dann dort eine Tiefgarage errichtet werden muss. Allein die Investitionskosten werden sich auf 5,8 Millionen Euro belaufen. Die Betriebs- und Instandhaltungskosten dafür sind bislang nicht mitberücksichtigt. Durch die Kombination von Schwimmen und Eissport entsteht dort ein zusätzlicher Flächenbedarf, der durch Ankäufe gewährleistet werden muss. Eine Kombination mit einem Freibad ist nicht möglich.

Dem gegenüber sind in Bockum Flächen vorhanden für Parkplätze, aber auch ein zusätzliches Eissportangebot. Das Bockumer Freibad ist optimal erschlossen für den Individualverkehr, aber auch durch den Öffentlichen Personennahverkehr. Die Kombination von Hallenbad, Freibad und Eissporthallen schafft Synergien, die der Standort Westparkstraße nicht bietet.

4.  Die FDP spricht sich dafür aus, dass im Krefelder Nordwesten, und zwar im Stadtbezirk Hüls ein weiteres Freibad erhalten bleibt, besser als kleine Lösung als große, die dann aus finanziellen und planungsrechtlichen Gründen nicht Realität wird.

5.  Unbeschadet dessen, dass für die FDP der Breitensport Priorität hat, begrüßt es die FDP, dass Krefeld im Zusammenhang mit der Olympiade 2032 an Rhein- und Ruhr mit der Yayla-Arena ein attraktives Angebot im Boxsport bieten kann. Am Elfrather See könnte eine Trainingsstätte für olympische Ruderer entstehen.